Online-Handel EU uneinig im Online-Mehrwertsteuer-Streit

Brüssel · 50 Milliarden Euro entgehen der EU pro Jahr wegen nicht abgeführter Mehrwertsteuer im Online-Handel. Eine Lösung gibt es nicht.

 Auch über den Online-Händler Amazon verkaufen Anbieter ihre Waren, die ihren Sitz nicht in der EU haben. Häufig kassieren sie Mehrwertsteuer, führen diese aber nicht ab.

Auch über den Online-Händler Amazon verkaufen Anbieter ihre Waren, die ihren Sitz nicht in der EU haben. Häufig kassieren sie Mehrwertsteuer, führen diese aber nicht ab.

Foto: picture alliance / dpa/Oliver Mehlis

Die neuen Enthüllungen über paradiesische Steuervermeidung internationaler Konzerne und Großverdiener lag noch in der Luft, als sich die EU-Finanzminister gestern in Brüssel trafen. Doch für eine Einigung über entgangene Mehrwertsteuer-Einnahmen im Online-Handel reichte es dennoch nicht. Dabei ist der Schaden, der durch grenzüberschreitenden Handel entsteht, immens: Allein für Deutschland wird das Minus auf rund mehrere Milliarden Euro pro Jahr geschätzt, weil Händler vor allem aus Fernost Waren in die Union importieren, aber keine Umsatzsteuer abführen. „Wir haben da noch Probleme mit den Vorschlägen, die die EU-Kommission vorgelegt hat“, begründete Interims-Finanzminister Peter Altmaier die erneute Verschiebung der Entscheidung.

Das Thema brennt allen Mitgliedstaaten auf den Nägeln. Auch die deutschen Länderfinanzminister hatten bereits auf das Problem verwiesen. Händler aus Nicht-EU-Staaten importieren ihre Produkte in die Gemeinschaft, verkaufen sie dann über Internet-Plattformen wie beispielsweise Amazon oder eBay in alle Mitgliedstaaten. Die dabei fällige Umsatzsteuer wird von einigen eingezogen, aber nicht abgeführt – ein erklecklicher Gewinnzuwachs, den die EU-Zentrale mit rund 50 Milliarden Euro pro Jahr für alle EU-Länder beziffert. „Wir müssen etwas tun“, zeigte sich Altmaier entschlossen. Doch der Vorschlag der Kommission blieb umstritten. Die EU-Behörde hatte angeregt, dass sich Unternehmen aus Drittstaaten künftig nur noch an einer Stelle in der EU registrieren und dort auch steuerlich veranlagt werden. Altmaier: „Wir sind uns noch nicht einig, wie der Mitgliedstaat, der dann zuständig ist, die Einnahmen nach einem akzeptablen Schlüssel auf die übrigen Partner verteilt.“ Denn genau das will auch die Kommission, doch es fehlen klare und messbare Kriterien.

Hinzu kommen weitere Hürden, die noch nicht überwunden wurden. Brüssel drängt darauf, die Umsatzsteuer im Online-Handel spürbar zu senken – also den landesüblichen Mindeststeuersatz anzuwenden. Das führt zu eklatanten Widersprüchen: Wer ein Software-Paket im Einzelhandel erwirbt, zahlt die übliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Sollten die Vorschläge der Kommission übernommen werden, würde beim Kauf des gleichen Produktes als Download eine deutlich geringere Umsatzsteuer fällig. „Das geht so nicht“, hieß es gestern bei den Finanzministern der Union. Hinzu kommen wohl auch weitere Befürchtungen. Da die EU-Verwaltung den Unternehmen freistellen will, in welchem Land sie sich registrieren, könnten erneut jene Staaten mit niedrigen Steuersätzen Vorteile für sich herausschlagen. Die Gemeinschaft würde das ohnehin noch ungelöste Problem des Standortwettbewerbs über die staatlichen Abgaben selbst verschärfen.

Die eigentlichen Schwierigkeiten liegen aber tiefer. Beim grenzüberschreitenden Handel entfällt innerhalb der EU die Umsatzsteuer. Wer also ein Produkt aus dem Land A in das Land B verschickt, zahlt bei der Ausfuhr keine Mehrwertsteuer, beim Verkauf im Land B muss die Abgabe allerdings erhoben werden. „Wir stehen noch im Wald“, hieß es in Brüssel. Man werde eine entsprechende EU-Richtlinie wohl weitaus mehr überarbeiten, als das bisher angedacht sei. Das dürfte auch nötig sein, weil die Einzelhändler vor Ort durch die Umgehung der Mehrwertsteuer das Nachsehen haben. Viele Online-Shop-Betreiber sehen die Schuld bei den Anbietern. Amazon und eBay erklärten, dass die Verkäufer selbst die Verantwortung trügen, ihre „steuerlichen Pflichten zu erfüllen“.

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