Energielabel Nur noch ein „A“ für die besten Geräte

Brüssel/Straßburg · Das EU-Parlament hat neue Energielabel für Elektrogeräte beschlossen. Sie sollen für Klarheit sorgen. Aus „A+++“ wird ab 2020 „A“.

 ARCHIV - Ein Hinweisschild mit Ausweisung der Energieeffizienzklasse steht am 13.05.2014 in München (Bayern) in einem Großmarkt für Elektroartikel. Verbraucher sollen energiesparende Waschmaschinen, Kühlschränke und Fernseher künftig einfacher erkennen können.(zu dpa «EU-Parlament billigt neue Energielabel für Elektrogeräte» vom 13.06.2017) Foto: Peter Kneffel/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

ARCHIV - Ein Hinweisschild mit Ausweisung der Energieeffizienzklasse steht am 13.05.2014 in München (Bayern) in einem Großmarkt für Elektroartikel. Verbraucher sollen energiesparende Waschmaschinen, Kühlschränke und Fernseher künftig einfacher erkennen können.(zu dpa «EU-Parlament billigt neue Energielabel für Elektrogeräte» vom 13.06.2017) Foto: Peter Kneffel/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Foto: dpa/Peter Kneffel

Das Durcheinander hat ein Ende. Spätestens ab 2020 werden die bisherigen Energielabel auf Elektrogeräten durch neue ersetzt. Statt der bisherigen Effizienzklassen „A+++“ bis D gibt es künftig eine Staffelung vom grünen „A“ für sparsame Geräte bis zum tiefroten „G“ für Stromfresser. Doch die eigentlichen Fortschritte stecken in den Details, die das Europäische Parlament gestern in Straßburg billigte. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Neuerungen:

Warum wird die Kennzeichnung der Elektrogeräte überhaupt umgestellt?

Die ersten Labels stammen aus dem Jahr 1990. Inzwischen hat die technische Entwicklung derartige Fortschritte gemacht, dass viele Geräte die A-Klasse erreichten, der Kunde die Unterschiede aber nicht mehr erkennen konnte. Wer weiß schon, dass der Unterschied beim Stromverbrauch zwischen einem Gerät mit „A+++“und „A++“ genauso groß ist wie zwischen „A“ und „B“?

Für welche Elektrogeräte gilt das?

2020 soll die Aktion starten. Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernseher und Lampen sind zuerst dran. Dann folgen alle weiteren wie Staubsauger, Boiler und Heizungen.

Wer prüft die Geräte eigentlich?

Verantwortlich für die Einordnung in die Energieeffizienzklassen sind die Hersteller. Der Händler hat das mitgelieferte Etikett lediglich aufzukleben. Er darf in der Übergangszeit auch nicht von sich aus alte gegen neue Labels tauschen. Der Verbraucher soll sich im Übrigen sicher sein, dass die technischen Vorgaben für alle Geräte gelten. Entscheidet er sich für ein Produkt aus einem Nicht-EU-Land, sind der Importeur oder Lieferant für die entsprechende Prüfung und Auszeichnung verantwortlich. Bei Verstößen gibt es Strafen. In der Bundesrepublik gilt eine falsche Auszeichnung von Elektrogeräten als Ordnungswidrigkeit.

Kann ein Kunde ein Gerät zurückgeben, wenn sich später herausstellt, dass die Angaben auf dem Label falsch waren?

Nein. Eine entsprechende Forderung fand im EU-Parlament keine Mehrheit.

Kann ich mich über die Geräte meiner Wahl vorher informieren?

Das ist wohl der eigentliche Schritt nach vorne dieser neuen Produktkennzeichnung. Zum einen wird es eine Datenbank geben, mit Hilfe derer die Aufsichtsbehörden den Markt überwachen. Zum anderen soll der Kunde die Möglichkeit bekommen, in einer weiteren Datenbank im Netz die Geräte anzusehen, die Energielabels zu vergleichen und auch die genauen Angaben zu Stromverbrauch, Langlebigkeit, Recycling-Freundlichkeit einzusehen. In einer zweiten Stufe sollen die Labels einen QR-Code enthalten, so dass der Verbraucher mit seinem Handy direkt im Internet die Beschreibung der Geräte aufrufen kann.

Was bringen die Labels eigentlich?

Nach Erkenntnissen der Kommission richten sich 85 Prozent der Verbraucher danach, wie energieeffizient ein neues Gerät ist. Schließlich könne ein Haushalt pro Jahr bis zu 500 Euro sparen, wenn man bewusst Neuanschaffungen tätigt. Davon profitiert nach Angaben der EU-Behörde auch die Wirtschaft. Hersteller und Händler dürfen bei technischen Innovationen mit einem Umsatzplus von 65 Milliarden Euro pro Jahr rechnen.

Kann ich mich denn auf die Kennzeichnung verlassen?

Das hofft man in Brüssel. Denn in der Vergangenheit gab es da einige Zweifel, allerdings keine illegalen Praktiken. So ermittelten Hersteller lange Jahre den Stromverbrauch eines Kühlschranks am Beispiel eines Junggesellen-Haushaltes. Diese Nutzergruppe ist aber untypisch: Oft bleibt der Kühlschrank leer und wird selten geöffnet. Einige Produzenten von Waschmaschinen priesen Geräte mit Öko-Programmen an, sagten aber nicht dazu, dass der Waschautomat dabei bis zu vier Stunden für eine Trommel brauchte. Solche Dinge sollen künftig dadurch verhindert werden, dass die Aufsichtsbehörden Zugriff auf die Datenbank aller Produkte haben. Jedoch wird die Aufsicht schwierig bleiben, weil man sich nicht auf einheitliche Testkriterien für alle EU-Staaten einigen konnte.

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