Handelsstreitigkeiten EU-Gericht verbietet Schiedsklauseln

Luxemburg · Schiedsklauseln zur Klärung von Handelsstreitigkeiten zwischen EU-Staaten sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs unzulässig. Nur EU-Gerichte könnten bei solchen Konfliktfällen die volle Wirksamkeit des EU-Rechts gewährleisten (Az.

C-284/16). Derzeit bestehen 196 Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten. Für sie hat das Urteil dem Verein Lobbycontrol zufolge weitreichende Folgen. „Das Urteil markiert den Anfang vom Ende einseitiger Konzernklagerechte in Europa“, sagte Max Bank von Lobbycontrol. Schiedsgerichte werden von Gegnern als eine Art Paralleljustiz kritisiert, über die Firmen Schadenersatz zulasten der Steuerzahler erstreiten, nationale Gesetze aushebeln oder eine Senkung von Verbraucher- und Umweltstandards durchsetzen können. Im konkreten Fall ging es um ein Abkommen zwischen der Slowakei und den Niederlanden. Die Slowakei hatte den Bundesgerichtshof in Deutschland angerufen, nachdem sie 22,1 Millionen Euro Schadenersatz an eine niederländische Firma zahlen sollte. Diese sah sich geschädigt, weil die Slowakei die Liberalisierung ihres Krankenversicherungsmarkts in Teilen zurückgenommen hatte.

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