Bezahlung von Lehrlingen Für Azubis soll bald ein Mindestlohn gelten

Saarbrücken/Berlin · Die Pläne der großen Koalition in Berlin für eine Mindest- ausbildungsvergütung stoßen im Saarland auf gegensätzliches Echo.

 Wer eine Friseurlehre macht, profitiert nach Einschätzung des Deutschen Gewerkschaftsbunds von einem Azubi-Mindestlohn.

Wer eine Friseurlehre macht, profitiert nach Einschätzung des Deutschen Gewerkschaftsbunds von einem Azubi-Mindestlohn.

Foto: dpa/Z1022 Patrick Pleul

Die Bundesregierung plant einen Mindestlohn für Auszubildende. Ein entsprechendes Gesetz will die große Koalition in Berlin bis zum 1. August 2019 beschließen. In Kraft treten soll es zum 1. Januar 2020. So haben es CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Das Vorhaben hat eine kontroverse Debatte ausgelöst – auch im Saarland. Während Gewerkschafter die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung – so heißt der Azubi-Mindestlohn offiziell – begrüßen, kommt von Unternehmerverbänden Kritik.

Die Höhe der Vergütung steht noch nicht fest. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) empfiehlt, eine Untergrenze bei 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung zu setzen. Das wären laut DGB aktuell 650 Euro im ersten Ausbildungsjahr. Nach bundesweiten Schätzungen der Gewerkschaft würden rund 162 000 junge Menschen von einem Azubi-Mindestlohn profitieren und deutlich mehr Geld als bisher bekommen. „Dadurch würde auch das System der dualen Ausbildung aufgewertet und attraktiver gemacht“, sagt Bettina Altesleben, Geschäftsführerin der DGB-Region Saar. Sie verweist auch auf Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB): „Die zeigen, dass das Handwerk von einer Untergrenze besonders stark tangiert würde.“ Jeder zweite Handwerksbetrieb zahle demnach weniger als 650 Euro.

„Auszubildende werden immer älter. Lebenssituationen sind heute anders und der Finanzbedarf ist höher“, so begründet Dennis Dacke, Sprecher des Verdi-Landesbezirks Rheinland-Pfalz-Saarland, die Notwendigkeit einer Mindestausbildungsvergütung. Nachteile einer Einführung sieht er nicht, weil das Tarifgeschäft unberührt bleibe. Dacke fürchtet auch nicht, dass sich einige Betriebe aufgrund des Azubi-Mindestlohns aus der Ausbildung verabschieden könnten – und wenn, dann „wäre es nur ein vorgeschobener Grund“.

Neben DGB und Verdi befürwortet auch die Arbeitskammer (AK) des Saarlandes die Mindestausbildungsvergütung. „Wer in der Ausbildung wenig Geld erhält, schmeißt schneller hin“, sagt AK-Chef Jörg Caspar. Das zeige der Blick auf den deutschen Ausbildungsmarkt. Die Abbrecherquote liege durchschnittlich bei 24 Prozent. In schlecht bezahlten Berufen, wie etwa bei Friseuren, Fleischern und Hotelkaufleuten, steige sie sogar auf rund 30 Prozent an. Caspar gibt aber auch zu bedenken, „dass gute tarifliche Regelungen, mit denen Auszubildende immer besser fahren, nicht durch eine Mindestausbildungsvergütung ersetzt werden können“.

Zu den Kritikern der Regierungspläne gehört Heino Klingen, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Saarland. „Die Politik wäre gut beraten, die Finger davon zu lassen“, sagt er. Durch höhere Kosten sieht Klingen besonders kleinere Unternehmen vor großen Problemen. „Ich befürchte, dass kleinere Unternehmen sich dann die Ausbildung gar nicht mehr leisten könnten.“ Mit der Konsequenz, dass diese kleineren Unternehmen schließlich auf keine Fachkräfte mehr zugreifen könnten, da die Fachkräfte zu den großen Unternehmen wanderten. Zu befürchten sei auch, dass einige Unternehmen vom Markt verschwinden könnten.

Martin Weisgerber ist ebenfalls gegen die Mindestvergütung. Der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes des Saarländischen Handwerks (AGVH) ist überzeugt: Dadurch werde „nirgendwo eine fehlende Nachfrage nach Auszubildenden aus der Welt geschafft“. Die Attraktivität eines Ausbildungsberufes bemesse sich nicht einzig an der Höhe der Vergütung. „Wenn es tatsächlich nur nach der Vergütung ginge, müsste zum Beispiel der Beruf des Gerüstbauers theoretisch seit Jahren überlaufen sein.“

Vorteile einer gesetzlichen Regelung könne er nicht erkennen, sagt auch Michael Peter, Geschäftsführer des Wirtschaftsverbandes Holz und Kunststoff Saar. „Diese wäre ein Eingriff in unsere Tarifautonomie. In allen bei uns organisierten Gewerken gibt es Tarifverträge zur Ausbildungsvergütung mit der IG Metall“, sagt Peter. Es sei wichtig, dass die jeweilige Branche für sich bestimme, welche Höhe die Ausbildungsvergütung erreiche.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort