Werksschließung in Nohfelden Eifler-Kündigungen gehen vor Gericht

Saarbrücken · Die Mitarbeiter stehen dem Vergleichsangebot des Unternehmens kritisch gegenüber. Noch bleiben zu viele Fragen offen.

 Im Eifler-Werk in Nohfelden-Eckelhausen gehen schon in wenigen Wochen die Lichter aus.

Im Eifler-Werk in Nohfelden-Eckelhausen gehen schon in wenigen Wochen die Lichter aus.

Foto: Ruppenthal

 In ersten Güteverhandlungen vor dem Arbeitsgericht in Saarbrücken ist der Anwalt der Firma Eifler GmbH & Co KG, Georg Wohlleben, am Freitag einen kleinen Schritt auf die Arbeitnehmer zugegangen, die durch die Betriebsschließung in Nohfelden-Eckelhausen ihre Arbeitsstellen verlieren. Als Vergleich bot er Arbeitnehmern an, eine Sprinterprämie zu zahlen, wenn diese vorzeitig in einen neuen Job wechseln. Damit gesteht das Unternehmen den Mitarbeitern eine verkürzte Kündigungsfrist von einer Woche zu und bietet an, 75 Prozent der dann noch ausstehenden Gehälter als Abfindung zu zahlen. Mehr sei angesichts der finanziellen Lage des Unternehmens nicht drin, sagte Wohlleben. Als Alternative habe eine Insolvenz im Raum gestanden. Der neue Eigner, die slowenische Firma Cablex, habe sich jedoch dagegen entschieden.

Seit Ende August steht fest, dass die erst im April durch die Slowenen übernommene Firma Eifler in Nohfelden geschlossen wird. Alle rund 100 Mitarbeiter verlieren ihre Stellen. Und weil das Unternehmen keinen Betriebsrat hat, gibt es auch keinen Sozialplan und keine Abfindungen. Einzig die Kündigungsfristen – teilweise bis Ende März – ist der slowenische Eigner einzuhalten bereit.

Ganz so einfach will Arbeitnehmer-Anwalt Andreas Bender es dem Unternehmen dann aber doch nicht machen. Er lehnte den Vergleichsvorschlag im Namen seiner Mandantin ab. Es seien viel zu viele Fragen unbeantwortet, die dann in einer Hauptverhandlung noch einmal aufgeworfen werden sollen.

Vordringlich ist die Frage, welches Unternehmen letztlich gehandelt hat, als die Betriebsauflösung beschlossen und die Kündigungen ausgesprochen wurden. Denn sowohl Kunden als auch Mitarbeitern wurde ab April der Eindruck vermittelt, dass bei Eifler ein Betriebsübergang zur Firma Cablex stattgefunden habe. Hinweise darauf gibt es viele: Zwar firmierte die Firma Eifler im Handelsregister weiterhin als Dieter Eifler GmbH & Co KG, doch auf der Internet-Seite von Cablex wurde der Standort in Deutschland auch bis gestern noch als Cablex-DE GmbH & Co KG geführt. Und Mitarbeiter wurden, wie Rechtsanwalt Patrick Hillen vor Gericht zeigte, mit Visitenkarten einer Cablex GmbH ausgestattet. Letztlich, so der Schluss, sei damit Eifler auf Cablex übergegangen und Cablex damit auch arbeitsrechtlich in der Haftung. Die Aussage des Eifler-Anwalts, die Firma Cablex GmbH sei nicht existent, denn es sei zwar eine Umfirmierung geplant gewesen, wozu es wegen der Betriebsschließung aber nicht gekommen sei, lässt Anwalt Bender nicht gelten: „Sie handelt, also ist sie auch existent.“ Ob damit auch Ansprüche der Mitarbeiter gegen Cablex entstehen können, blieb offen.

Sollte es keinen Betriebsübergang gegeben haben, wäre die Frage zu klären, ob das Cablex-Management überhaupt beschließen konnte, den Betrieb dichtzumachen. Denn laut Handelsregister war Cablex zur Zeit des Beschlusses ausschließlich als nicht haftender Kommanditist an Eifler beteiligt – gesellschaftsrechtlich also in einer Position, die von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist. Möglich also, dass der Beschluss juristisch zumindest anzufechten wäre. Ob die Mitarbeiter dann von einer erst später auszusprechenden Kündigung profitieren könnten, würde auch erst in einer Hauptverhandlung geklärt.

Offen ist auch, ob die Betriebsschließung nicht schon von langer Hand geplant war. Cablex-Finanzchef Mitja Florjanic hatte gegenüber der Saarbrücker Zeitung betont, man habe erst nach der Übernahme festgestellt, in welch finanziell angespannter Lage die Firma Eifler sich befinde. Man habe zwar alle Maßnahmen ergriffen, um den Standort zu retten, aber es habe sich im August gezeigt, dass dies nicht möglich sei. Nach Angaben der Mitarbeiter, die Ende August über die Betriebsschließung informiert wurden, ist diese Erkenntnis jedoch nicht so kurzfristig gereift. Denn für die schwerbehinderten Mitarbeiter wurden demnach die Entlassungen beim Integrationsamt mit dem Hinweis beantragt, dass die Gesellschafter am 31.7. die Betriebsschließung beschlossen haben. „Spätestens im Juli war also schon klar, dass hier die Lichter ausgehen“, sagte ein Mitarbeiter.

Während gestern nur für wenige Mitarbeiter verhandelt wurde, betonte Eifler-Anwalt Wohlleben, dass das Vergleichsangebot für alle Mitarbeiter gelte.

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