Urteil Drei Jahre und zehn Monate für Ex-Verlagsbuchhalter

Saarbrücken · Das Gericht sprach den 47-Jährigen schuldig, seinen Arbeitgeber in 90 Fällen um mehr als 1,4 Millionen Euro betrogen zu haben.

 Die Statue Justizia ist im Amtsgericht in Hannover zu sehen. (Symbolbild)

Die Statue Justizia ist im Amtsgericht in Hannover zu sehen. (Symbolbild)

Foto: picture alliance / dpa/Peter Steffen

Der ehemalige Buchhalter der Saarländischen Wochenblatt Verlagsgesellschaft (SWV), der wegen gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt war, ist gestern vom Landgericht Saarbrücken zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Der Staatsanwalt hatte vier Jahre und drei Monate gefordert, der Verteidiger plädierte für drei Jahre und sechs Monate. Auf Berufung wurde noch während des Prozesses verzichtet, so dass das Urteil rechtskräftig ist.

Der 47-jährige Mann aus Sulzbach hat die SWV-Gruppe, die den „Wochenspiegel“ und „Die Woch“ herausgibt und an der die Saarbrücker Zeitung mehrheitlich beteiligt ist, in den Jahren von 2012 bis 2017 um mehr als 1,4 Millionen Euro betrogen. Das ist allerdings nur der Zeitraum, der noch nicht verjährt ist. Der Buchhalter hatte bereits ab dem Jahr 2005 damit begonnen, fiktive Rechnungen unter anderem in Form von beleglosen Datenaustausch-Formularen zu erstellen. Diese legte er Zeugen-Aussagen zufolge den Kollegen vor, die zum Gegenzeichnen berechtigt und verpflichtet waren. Die Befragten sagten, dass dies häufig eine große Zahl von Rechnungen gewesen sei, was eine effektive Kontrolle erschwert habe. Außerdem vermischte er auch die fingierten Forderungen mit realen Rechnungen an die SWV-Gruppe. Sobald die Überweisungen gegengezeichnet waren, überwies er das Geld, dass er für sich abgezweigt hatte, auf zwei von ihm eingerichtete Konten bei der Augsburger Aktienbank und der französischen Bank BNP Paribas. Um diese Vorgänge zu vertuschen, löschte der Angeklagte anschließend seine Kontodaten aus dem Zahlungsprogramm.

Bei der gestrigen Verhandlung wurde die Anzahl der betrüger­ischen Überweisungen zwar von ursprünglich 106 auf 90 Fälle reduziert. Der Schaden sank dadurch von 1,431 auf 1,422 Millionen Euro. Diese kleine Korrektur ändere aber nichts daran, dass der Angeklagte „das Vertrauen seiner Vorgesetzten und Kollegen missbraucht und mit hoher krimineller Energie vorgegangen ist“, so der Staatsanwalt. Der reale Schaden für die SWV-Gruppe ist noch größer. Nach Angaben des Geschäftsführers der SWV-Gruppe beläuft er sich auf 2,1 Millionen Euro – inklusive Zinsen und Steuernachforderungen. Das Geld, das der Angeklagte im Laufe der Jahre für sich abzweigte, floss seinen Angaben zufolge fast ausschließlich in Online-Spielcasinos. Der Drang zum Spielen sei immer größer geworden. „Zum Schluss habe ich fast jede freie Minute in Online-Casinos verbracht“, sagte er vor Gericht. Allerdings habe seine Umgebung nichts davon mitbekommen, was auch die Kollegen bestätigten. Nach Auffassung des Gerichts lebte er in stabilen, aber bescheidenen Verhältnissen in seinem Haus in Sulzbach.

Richter Bernd Weidig rechnete dem Angeklagten als positiv an, dass er von Anfang an „voll geständig war“. Außerdem sei er bis dahin ein unbescholtener Bürger gewesen. Er habe eine „ineffektive Kontrolle“ ausgenutzt und das „in ihn gesetzte Vertrauen grob missbraucht“. Der Angeklagte entschuldigte sich bei seinen früheren Kollegen. Wegen ihres möglichen Fehlverhaltens beim Gegenzeichnen drohen ihnen aber „keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen“, wie der SWV-Geschäftsführer bei seiner Befragung versicherte. Entscheidend für das Strafmaß sei „der hohe Schaden, die Häufigkeit der Vergehen und der lange Zeitraum gewesen“, betonte Richter Weidig.

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