Kommentar Diese Zeche zahlen die Falschen

Vier Firmen des Unternehmensverbunds Georgsmarienhütte, davon zwei aus dem Saarland,  haben sich im Labyrinth des deutschen und europäischen Rechts verlaufen. Sie werden dafür bestraft, dass sie als erstes ein deutsches Verwaltungsgericht angerufen haben.

 Kommentarkopf Lothar Warscheid

Kommentarkopf Lothar Warscheid

Foto: SZ/Robby Lorenz

Doch die Aufforderung, einen Teil der Ökostrom-Umlage zurückzuzahlen, kam von der Bundesregierung. Daher ist es folgerichtig, dass die nationale Justiz bemüht wird, wenn die Entscheidung strittig ist. Die juristische Strategie ist also schlüssig. Dass der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs  den Unternehmen daraus jetzt einen Strick dreht, ist mehr als fragwürdig. Die vier Firmen und vermutlich noch viele andere, die nicht geklagt haben, müssen jetzt die Zeche zahlen, für die eigentlich die Bundesregierung aufkommen müsste. Sie hat schlampig gearbeitet, als sie die EEG-Regelung 2012 auf den Weg brachte. Dass die EU-Kommission dahinter eine unzulässige Beihilfe vermuten und handeln würde, hätte man in Berlin sehen müssen. Doch dort stellte man sich stur und schnöselig. Das ging nach hinten los.

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