Verbraucherschutz Die „Einer-für-alle-Klage“ kommt

Berlin · Gegen Konzerne zu prozessieren, ist für einzelne Bürger keine einfache Sache. Künftig sollen Verbraucherverbände stellvertretend für Betroffene vor Gericht ziehen können.

 Bundesjustizministerin Katarina Barley hat eine schnelle Einführung des neuen Klageverfahrens gegen Unternehmen versprochen.

Bundesjustizministerin Katarina Barley hat eine schnelle Einführung des neuen Klageverfahrens gegen Unternehmen versprochen.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Verbraucher sollen neue Klagemöglichkeiten gegen Unternehmen bekommen – in Fällen mit vielen Betroffenen wie etwa der VW-Abgas-Affäre. Das Kabinett brachte am Mittwoch die sogenannte Musterfeststellungsklage auf den Weg. Verbraucher sollen damit einen Anspruch auf Schadenersatz durchsetzen können, ohne dass sie selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen führen müssen. Die juristische Auseinandersetzung sollen Verbraucherschutzverbände übernehmen. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) versprach, die „Einer-für-alle-Klage“ werde rechtzeitig zum 1. November kommen, damit auch Geschädigte des VW-Skandals davon profitieren könnten.

Gedacht ist das neue Klageinstrument für Fälle, in denen viele Verbraucher auf gleiche Weise Schaden erlitten haben – etwa bei unerlaubten Strompreiserhöhungen, unzulässigen Bankgebühren oder eben wie im Fall VW, wo Hunderttausende deutsche Autobesitzer mit manipulierten Schadstoffwerte bei Diesel-Fahrzeugen zu kämpfen haben. Bislang landen solche Fälle oft nicht vor Gericht, weil es für den einzelnen zu aufwändig und riskant ist, in einen juristischen Streit mit großen Konzernen einzusteigen. Das soll sich nun ändern.

In einem ersten Schritt muss der klagende Verband auf der Basis der Fälle von zehn Betroffenen eine Klage bei Gericht einreichen. In einem zweiten Schritt müssen sich innerhalb von zwei Monaten insgesamt 50 Betroffene bei einem Klageregister anmelden. Andernfalls ist keine Musterfeststellungsklage möglich. In Musterprozessen sollen auf diese Weise strittige Fragen generell geklärt werden. Danach müssten Verbraucher ihre konkreten Ansprüche in einem Folgeprozess geltend machen. Es sei denn, es kommt zu einem Vergleich.

Klagebefugt sollen nur bestimmte Verbraucherschutzverbände sein: Es gibt bereits eine Liste solcher Verbände, die Unterlassungsklagen einreichen dürfen – rund 75. Dazu gehören etwa Verbraucherzentralen oder Mietervereine. Wer seit mindestens vier Jahren auf dieser Liste steht und mindestens 350 Mitglieder hat, soll künftig auch die neue Klageoption nutzen können. Hinzu kommen einige europäische Verbände.

Das SPD-geführte Justizministerium hatte bereits in der vergangenen Wahlperiode versucht, die Musterfeststellungsklage einzuführen. Dies scheiterte aber am Widerstand der Union. Auch beim neuen Anlauf gab es Kontroversen zwischen den Koalitionspartnern. Die Union hatte unter anderem darauf gepocht, den Kreis der möglichen Kläger zu beschränken, um hier kein neues Geschäftsmodell zu schaffen.

Ganz ausgeräumt ist der Gesprächsbedarf der Union nicht. Die rechtspolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), sagte, im parlamentarischen Verfahren sei noch zu prüfen, ob die Kriterien für die klagebefugten Verbände ausreichten oder ob sie nachgeschärft werden müssten.

Aus der Wirtschaft kamen erneut unzufriedene Stimmen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie mahnte, der Bundestag müsse das Gesetz praxistauglicher machen. Es bestehe weiter die Gefahr des Missbrauchs, wenn das neue Instrument als Geschäftsmodell genutzt werde. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks mahnte, in den Beratungen im Parlament müssten „verbleibende“ Risiken ausgeräumt werden. Es dürfe keine Zustände wie in den USA geben. Barley sagte, bei der Ressortabstimmung habe man den Befürchtungen aus der Union und aus der Wirtschaft bereits Rechnung getragen. „Es wird keine amerikanischen Verhältnisse geben. Das möchte auch niemand.“ Eine „Wild-West-Klagemanier“ durch spezialisierte Verbände und Kanzleien wie in den USA sei hier nicht möglich.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen lobte das Vorhaben und mahnte, der Bundestag müsse nun Tempo machen. Ziel ist, das parlamentarische Verfahren vor der Sommerpause abzuschließen, damit das Gesetz zum 1. November in Kraft treten kann. Dann könnten auch Betroffene des VW-Skandals profitieren, deren Schadenersatzansprüche Ende 2018 verjähren.

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