Immobilien Der Hausflur ist für Mieter tabu

Berlin · Hausflure sind immer wieder ein Thema in Mietstreitigkeiten. Nun hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick noch einmal klar gestellt, dass Schuhregale oder Waschmaschinen im Hausflur vor der Wohnungstür nichts zu suchen haben.

Stellt ein Mieter diese dort ab, kann der Vermieter von ihm verlangen, sie wieder zu entfernen. Ein Abstellen der Geräte im Flur ist nicht vom Mietvertrag umfasst, betonten die Richter. Außerdem sprechen Brandschutzgründe gegen das Abstellen solch sperriger Gegenstände, weil sie im Falle eines Brandes Fluchtwege versperren. (AZ: 4 C 143/17)

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