Erfolgreiche Hilfen für Ausländer beim Berufsstart in Deutschland Damit der Arzt auch Arzt sein darf
Saarbrücken · Seit fünf Jahren hilft das Anerkennungsgesetz Ausländern beim Berufsstart in Deutschland – eine Bilanz.
Der iranische Ingenieur, der in Deutschland als Taxifahrer arbeitet, war viele Jahre Realität. Denn die Abschlüsse von Menschen, die nicht aus der Europäischen Union stammen, wurden lange Zeit nicht anerkannt. Das hat sich 2012 geändert, als das Anerkennungsgesetz eingeführt wurde – zunächst auf Bundesebene, am 1. Dezember dann als Landesgesetz für das Saarland. Anlässlich des fünften Geburtstags des Gesetzes wurde am Freitag in den Räumen der Industrie- und Handelskammer Saarland eine Zwischenbilanz gezogen.
„Das Gesetz bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, das Recht haben, dass ihr Abschluss bewertet wird“, erläutert Christoph Klos von der Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen Saar. Vor der Einführung hatten Menschen aus Nicht-EU-Staaten oder solche mit Ausbildungsberufen fast keine Möglichkeit der Anerkennung. Die beiden Gesetze auf Bundes- und Landesebene haben diese Lücke geschlossen. Das Bundesgesetz, offiziell Bundesqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), befasst sich mit Berufsabschlüssen, die vom Bundesrecht geregelt sind. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte und Krankenpfleger. Um Berufe wie Lehrer oder Sozialpädagogen, die landesrechtlich geregelt sind, kümmert sich das Anerkennungsgesetz der Länder. Das Saarland war das erste Flächenland, das ein Landesgesetz eingeführt hat, sagt Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer. Es sei wichtig, zu begreifen, was ein Abschluss wert sei. Das Gesetz habe sich bewährt.
Eine, für die es sich bewährt hat, ist Barbara Bashir. Im September 2013 ist sie mit ihrem Mann aus Syrien nach Deutschland gekommen. In Aleppo hat sie zuvor Medizin studiert, dann 13 Jahre in ihrer Heimatstadt Qamischli als Kinderärztin gearbeitet. Nachdem sie das notwendige Sprachniveau erreicht hatte, suchte sie sich eine Arbeit: Zunächst war sie beim Landkreis Saarlouis, seit einem Jahr ist sie im Winterbergklinikum. Ihr nächstes Ziel ist es, Fachärztin zu werden: „Es gibt Sachen, die haben wir in Syrien nicht gemacht“, erläutert sie. Beispielsweise habe sie nie gelernt, einen Ultraschall durchzuführen. Die fehlenden Kenntnisse eigne sie sich nun an.
Dass ein Abschluss vollständig anerkannt wird, ist die Regel, erläuterte Leonie Tillmanns vom Bundesinstitut für Berufsbildung. Von 2012 bis 2015 wurden 40 700 von 63 400 Anträgen zu bundesrechtlich geregelten Berufen auf diese Art bewertet. Rund 1900 Anträge wurden abgelehnt. Die restlichen Abschlüsse gelten als „teilweise gleichwertig“. Die Unterschiede würden dann beschrieben, erläutert Klos, und könnten durch eine Qualifizierung ausgeglichen werden. Heidrun Schulz von der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit hält eine Anerkennung für extrem wichtig: „Die Hauptrolle, um in Arbeit zu kommen, spielt die Ausbildung.“ Es gebe zwar Berufe, bei denen eine Anerkennung nicht unbedingt erforderlich sei, „aber der ganze Weg ist nur mit der Anerkennung möglich“. Nicht zuletzt wirke sich die Anerkennung auch auf die Bezahlung aus.