Länderkammer Bundesrat macht Weg für die Brückenteilzeit frei
Berlin · Die Beschlüsse des Bundesrats vom Freitag werden für die Bürger zum Jahresende Veränderungen bringen. Ein Überblick über wichtige Beschlüsse der Länderkammer:
Teilzeit: Millionen Arbeitnehmer bekommen ein Recht auf zeitlich befristete Teilzeit. Die vereinbarte Arbeitszeit kann künftig für ein bis fünf Jahre verringert werden. Dann müssen die Arbeitgeber die Rückkehr in Vollzeit ermöglichen. Die befristete Teilzeit mit anschließender Brücke in Vollzeit gilt in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten, wenn der Mitarbeiter mindestens ein halbes Jahr in dem Betrieb ist. Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten müssen nur einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.
Lkw-Maut: Die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen wird erhöht. In die neuen Sätze werden ab 1. Januar 2019 erstmals auch die Kosten der Lärmbelastung eingerechnet. Mehr berücksichtigt wird auch eine stärkere Straßenbelastung durch schwere Laster. Durch die neuen Sätze und die seit Sommer geltende Ausweitung der Maut auf alle Bundesstraßen erwartet der Bund Einnahmen von durchschnittlich 7,2 Milliarden Euro pro Jahr – 2,5 Milliarden Euro mehr als bisher.
Pendler: Jobtickets sind künftig steuerfrei. Bekommen Beschäftigte vom Arbeitgeber eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen, muss die Kostenersparnis nicht mehr versteuert werden – die steuerfreien Leistungen werden aber auf die Entfernungspauschale angerechnet. Außerdem werden Elektroautos und Hybridfahrzeuge bei der Dienstwagen-Besteuerung begünstigt. Der Bundesrat billigte daneben Neuregelungen für schnelleres Planen und Bauen von Verkehrswegen.
Sicherheit: Ein zentrales Register soll mehr Transparenz über private Sicherheitsdienste und die Zuverlässigkeit ihres Personal schaffen. Darüber sollen zum Beispiel für Wachleute in Flüchtlingsunterkünften künftig auch Regelabfragen bei den Verfassungsschutzbehörden laufen.