Kleiner Grenzverkehr Bürokratiewust im Frankreich-Geschäft endet

Saarbrücken · Für Unternehmen, die häufiger im nahen Frankreich tätig sind und die in letzter Zeit mit etlichen Anmelde- und Dokumentationspflichten belastet wurden, bahnt sich eine Lösung an. Das teilte die Industrie- und Handelskammer (IHK) mit. Frankreich habe im Rahmen der Arbeitsmarkt­reform die Möglichkeit eröffnet, Ausnahmevorschriften für Grenzregionen zu schaffen. „Dies ist ein hoffnungsvolles Zeichen für unsere Großregion“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Heino Klingen.

Für Unternehmen, die häufiger im nahen Frankreich tätig sind und die in letzter Zeit mit etlichen Anmelde- und Dokumentationspflichten belastet wurden, bahnt sich eine Lösung an. Das teilte die Industrie- und Handelskammer (IHK) mit. Frankreich habe im Rahmen der Arbeitsmarkt­reform die Möglichkeit eröffnet, Ausnahmevorschriften für Grenzregionen zu schaffen. „Dies ist ein hoffnungsvolles Zeichen für unsere Großregion“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Heino Klingen.

Am 18. Oktober findet dazu in der IHK eine Informationsveranstaltung statt. Sie beginnt um 16 Uhr. Ansprechpartner ist Oliver Groll, Telefon (06 81) 95 20-4 13, E-Mail: oliver.groll@saarland.ihk.de

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