Hohe Strafzahlungen angekündigt Brüssel stärkt das Verbraucherrecht

Brüssel · Zum besseren Verbraucherschutz möchte die EU-Kommission höhere Strafen gegen Unternehmen ermöglichen. Bei einem „umfassenden Gesetzesverstoß“ in mehreren EU-Ländern sollen nationale Behörden künftig Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes im jeweiligen Land verhängen können. Das berichtet die „Welt“ unter Berufung auf einen Gesetzesvorschlag, den EU-Justizkommissarin Vera Jourova morgen in Brüssel vorstellen will. Eine Vier-Prozent-Strafe solle jedoch nur das Minimum sein, die einzelnen Mitgliedstaaten könnten deutlich höhere Auflagen verhängen. Die Strafen sollten von den nationalen Verbraucherschutzbehörden ausgesprochen werden, hieß es.

Unter das neue Gesetz könnten dem Bericht zufolge Fälle wie der Dieselskandal bei Volkswagen und die massenhaften Flugstreichungen bei Ryanair mit vielen Geschädigten fallen. Bislang gibt es für solche Fälle keine einheitliche Regelung auf EU-Ebene, die Maximalstrafen in den einzelnen Ländern sind oft verhältnismäßig gering.

Der Gesetzesvorschlag ist Teil eines Verbraucherschutz-Pakets, das die EU-Kommission morgen vorstellen will. Darunter fällt auch die Einrichtung einer Sammelklage. Demnach sollen „qualifizierte Institutionen“ wie Verbraucherverbände künftig stellvertretend für Geschädigte auf Unterlassung oder Schadenersatz gegen Unternehmen klagen können. Beide Vorschläge müssen noch von EU-Parlament und Mitgliedstaaten diskutiert werden.

(dpa)
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