Urteil BGH: Kein Geld bei Flugverspätung wegen IT-Problem

Karlsruhe · Flugpassagiere können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Ausgleichszahlung beanspruchen, wenn ein Systemausfall am Abflugterminal ihre Verspätung verursacht hat. Ein mehrstündiger Ausfall aller Computersysteme an den Abfertigungsschaltern eines Terminals könne außergewöhnliche Umstände im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung der EU begründen, urteilte gestern der für das Personenbeförderungsrecht zuständige X. Zivilsenat des BGH.

Ein Flugunternehmen könne solch ein Ereignis nicht beherrschen, da es nicht in seinen Verantwortungsbereich falle.

Fünf Passagiere wollten jeweils 600 Euro von British Airways erstreiten, weil ihr Flug von New York fast drei Stunden Verspätung hatte, so dass sie den Anschluss in London nach Stuttgart nicht mehr erreichen konnten. Sie kamen schließlich mehr als neun Stunden verspätet an. (AZ: X ZR 15/18 und X ZR 85/18)

(dpa)
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