Saar-Handwerk Betriebe sollen Lehrlinge zur Prüfung anmelden

Saarbrücken · Die Handwerkskammer (HWK) des Saarlandes macht die Ausbildungsbetriebe darauf aufmerksam, dass sie die Lehrlinge, die ihre Ausbildung Mitte September 2018 beenden, jetzt melden muss. Anmeldeschluss für die Sommerprüfungen ist am 31. Januar 2018, so die Kammer. Später eingehende Anmeldungen könnten nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Frist gelte sowohl für die gewerblichen als auch für die kaufmännischen Lehrlinge.

Die Anträge müssen bei der HWK, Hohenzollernstraße 47-49, Postfach 10 13 31, 66013 Saarbrücken eingereicht werden.

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