Meldung Beleidigung zieht Rauswurf nach sich

München · (wbü) Wer sich mit seinem Mitbewohner streitet, dabei Möbel zertrümmert und dann auch noch die Nachbarn übel beleidigt und bedroht, zu dem sich der Partner geflüchtet hat, muss die fristlose Kündigung seines Mietvertrags in Kauf nehmen.

Davor schützt dann auch eine Mietzeit von mehr als 20 Jahren nicht mehr, urteilten die Richter des Amtsgerichts in München. Selbst im sozialen Wohnungsbau hätten Bewohner nicht hinzunehmen, dass sie derart in ihrer Würde verletzt werden. (AZ: 474 C 18956/16)

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