Auch die Girocard muss gratis sein

Bad Homburg/Düsseldorf · Auch wenn der Kostendruck steigt, werben Banken weiterhin gerne mit kostenlosen Girokonten um Kunden. Doch manchmal entstehen doch Kosten. Das monierte das Landgericht Düsseldorf.

 Wirbt eine Bank mit einem kostenlosen Girokonto, darf sie für die Girocard keine Gebühren erheben. Foto: Warmuth/dpa

Wirbt eine Bank mit einem kostenlosen Girokonto, darf sie für die Girocard keine Gebühren erheben. Foto: Warmuth/dpa

Foto: Warmuth/dpa

Eine Bank darf einem Urteil zufolge nicht mit einem kostenlosen Girokonto werben, wenn sie für die Girocard (EC-Karte) eine Gebühr verlangt. Das Landgericht Düsseldorf untersagte auf Antrag der Wettbewerbszentrale einer Sparda-Bank in Nordrhein-Westfalen die Werbung als irreführend, wie eine Gerichtssprecherin gestern sagte (Az. 38 O 68/16).

Aus Sicht der Wettbewerbszentrale hat das Urteil Bedeutung für die gesamte Branche, "weil es dem Versuch, Kosten zu verstecken oder durch die Hintertür einzuführen, eine klare Absage erteilt". Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Das Institut gehört zu der Sparda-Bankengruppe. Anfang April 2016 führte die Bank für die Ausstellung einer Girocard eine jährliche Gebühr von zehn Euro ein. Mit der Karte können die Kunden am Automaten Geld abheben, die Selbstbedienungsterminals nutzen und Kontoauszüge ausdrucken. Die Wettbewerbszentrale hält dies für irreführend. Der Betrag von zehn Euro sei zwar "überschaubar", das Konto dennoch aber nicht mehr kostenlos. Die Sparda-Bank verteidigte sich demnach mit dem Hinweis, dass es dem Kunden möglich sei, während der Öffnungszeiten bei den Bankmitarbeitern eine sogenannte "White Card" ausstellen zu lassen, mit der allerdings nur Auszahlungen am Geldautomaten möglich seien. Die Girocard gehöre nicht zum herkömmlichen Funktionsumfang eines Girokontos.

Nach Angaben der Wettbewerbszentrale folgte das Landgericht dieser Auffassung nicht. Unter einem "kostenlosen Girokonto" verstünden Verbraucher ein Konto, bei dem auch die Girokarte kostenlos sei. Dass Kreditinstitute wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase Kontomodelle ändern oder Girokonten nicht mehr kostenlos anbieten, sei nicht grundsätzlich wettbewerbswidrig, teilte die Wettbewerbszentrale mit. Jedoch müssten Kunden über die Kosten transparent aufgeklärt werden. Die Wettbewerbszentrale ist eine Selbstkontrollinstitution von Unternehmen, Kammern und Verbänden der Wirtschaft.

Einige Banken und Sparkassen hatten das Gratiskonto lange zur Kundenwerbung eingesetzt. Kostendruck und die Zinsflaute zwingen viele Institute aber zum Umdenken.

Meinung:

Was draufsteht, muss drin sein

Von SZ-Redakteur Volker Meyer zu Tittingdorf

Ein Girokonto kostet die Banken Geld. Gratis-Konten waren und sind trotzdem weit verbreitet, um Kunden zu gewinnen und an sich zu binden. Kostenlose Konten können aber nur funktionieren, wenn anderswo genügend Geld verdient wird, um den Aufwand für die Konten zu finanzieren. Das wird in Nullzins-Zeiten zunehmend schwieriger. Der Trend geht daher weg vom Modell des Gratis-Kontos. Wer aber weiterhin daran festhält und damit sogar wirbt, muss das Versprechen erfüllen und darf nicht durch die Hintertür Gebühren - etwa für Selbstverständlichkeiten wie die Girocard - einführen. Die Düsseldorfer Richter haben solchen Tricksereien nun einen Riegel vorgeschoben. Denn auch bei Finanzdienstleistungen gilt: Was draufsteht, muss auch drin sein.

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