Meldung Architekten müssen Abweichungen erkennen

München · Wenn Architekten ein Haus mieten, bei dem die Wohnfläche erheblich von der im Vertrag angegebenen Fläche abweicht, haben sie schlechte Karten vor Gericht, wenn sie im Nachgang eine geringere Miete durchdrücken wollen.

Das Amtsgericht in München geht davon aus, dass sie schon bei der Hausbesichtigung die Vertragsdetails ebenso wie die richtige Größe hätten einschätzen können müssen, die „auf den ersten Blick ohne besondere Fachkenntnisse“ zu erkennen gewesen sei. Die Richter lehnten deshalb die Klage der Architekten ab. (AZ: 411 C 19356/17)

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