Arbeitsagentur Auch Arbeitslose können Urlaub machen

Saarbrücken · Auch Arbeitslose können Urlaub machen. Daran erinnert die Arbeitsagentur Saarland. Allerdings könne der Arbeitslose nicht so einfach wegfahren, sondern „man muss dies vorher besprechen, beantragen und genehmigen lassen“, heißt es in einer Mitteilung der Agentur.

Auch Arbeitslose können Urlaub machen. Daran erinnert die Arbeitsagentur Saarland. Allerdings könne der Arbeitslose nicht so einfach wegfahren, sondern „man muss dies vorher besprechen, beantragen und genehmigen lassen“, heißt es in einer Mitteilung der Agentur. 

Der beantragte Urlaub könne allerdings abgelehnt werden, wenn Vermittlungsmöglichkeiten zu erwarten seien. „Die Vermittlung in Arbeit oder in einen notwendigen Lehrgang zur beruflichen Weiterbildung hat auf jeden Fall Vorrang.“ Grundsätzlich gelte, dass Bezieher von Arbeitslosengeld I „für die Arbeitsagentur täglich erreichbar sein müssen“. Gleichwohl könne die Arbeitsagentur einer Reise von bis zu drei Kalenderwochen und damit einer Unterbrechung der Jobsuche zustimmen, „wenn die berufliche Eingliederung in dieser Zeit voraussichtlich nicht beeinträchtigt wird“. Durch den Urlaub dürfe sich weder ein Arbeitsangebot verzögern noch ein Vorstellungsgespräch platzen.

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