Urteil Alte Menschen haben kein Recht auf Ratenzahlung

München · (dpa) Einer 84 Jahre alten Kundin darf die Ratenzahlung verwehrt werden, urteilte das Amtsgericht München (Az.: 171 C 28560/15). Da mit zunehmenden Alter „auch das Risiko des Ablebens ansteigt“, sei dies ein Fall zulässiger Altersdiskriminierung, heißt es in dem gestern veröffentlichten Urteil.

Die Seniorin hatte bei einem Teleshopping-Anbieter Schmuck bestellt und wollte diesen schrittweise abbezahlen. Das lehnte das Unternehmen ab und bot ihr nur die Bezahlung per Rechnung, Bankeinzug, Nachnahme oder Kreditkarte an.

(dpa)
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