Abgabe verpasst: Steuerberater sorgen für eine Fristverlängerung

Haben Sie Ihre Steuererklärung für 2016 abgegeben? Wenn nicht, sollten Sie sich beeilen, Stichtag ist 31. Mai 2017. Ihr Steuer-Experte hilft Ihnen!

 Wenn Sie einen Steuerberater mit der Abgabe der Erklärung beauftragen, verlängert sich die Frist automatisch. Foto: Fotolia/Rido

Wenn Sie einen Steuerberater mit der Abgabe der Erklärung beauftragen, verlängert sich die Frist automatisch. Foto: Fotolia/Rido

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Im Juni herrscht auch in den Finanzämtern des Saarlandes Hochbetrieb: Nach dem Verstreichen der Abgabefristen müssen die Sachbearbeiter die Steuererklärungen für 2016 bearbeiten, die zum Stichtag 31. Mai eingegangen sind. Ihre ist noch nicht dabei? Sie haben die Abgabefrist verpasst? Dann sollten Sie sich beeilen. Insbesondere dann, wenn Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind.

Pflichten von Arbeitnehmern

Als Arbeitnehmer sind Sie zur Abgabe verpflichtet, wenn Sie im letzten Jahr gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren, unversteuerte Einkünfte über 410 Euro hatten, etwa Honorare, Renten oder Mieten, oder einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen hatten.

Außerdem sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, wenn Sie mit Ihrem berufstätigen Ehepartner zusammen veranlagt waren und einer von Ihnen nach Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder wenn Sie beide mit der Steuerklassenkombination IV/IV das Faktorverfahren gewählt haben. Auch müssen Sie die Erklärung abgeben, wenn Sie Lohnersatzleistungen bezogen haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel

Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld.

Automatische Fristverlängerung

Wenn Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein

beauftragt haben, sind Sie fein raus. Dann verlängern sich die Abgabefristen automatisch auf den 31. Dezember 2017, sofern das Finanzamt nicht ausdrücklich eine frühere Abgabe verlangt. Der Grund für den späteren Termin ist simpel: Den Steuerexperten ist es nicht

zuzumuten, die ganze Arbeit in den ersten fünf Monaten des Jahres zu erledigen.

Haben Sie die Abgabefrist

zum 31. Mai versäumt, dürfte das vorerst noch kein größeres Problem sein. In den ersten Tagen und Wochen haben die Finanzbeamten ohnehin

alle Hände voll zu tun, um die bereits eingelaufenen Erklärungen zu bearbeiten.

Ihr Steuerberater vor Ort hilft Ihnen, die Frist zu wahren.

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