Entsenderichtlinie Klage als letzter Ausweg
Staatssekretär Barke hat Recht, wenn er auf Ausnahmen für Betriebe in Grenzregionen pocht. Sonst wird die Lage für kleine Betriebe unzumutbar und für Branchen wie den Abschleppdienst sowieso. Nachts erreicht man frankreichweit keine Behörde mehr für eine ordnungsgemäße Anmeldung.
19.10.2017
, 20:49 Uhr
Werden keine Verbesserungen erreicht, werden Anrainerstaaten auf europäischer Ebene dagegen klagen müssen. Denn mit dem Leitgedanken der EU, Grenzen abzubauen, hat diese Auslegung der Richtlinie nichts zu tun.