Probleme für deutsche Handwerker in Frankreich Im Kampf gegen das Bürokratiemonster

Saarbrücken · Firmen, die Mitarbeiter nach Frankreich schicken, müssen ab 2018 tief in die Tasche greifen. IHK und Wirtschaftsministerium hoffen dennoch auf eine Lockerung der Entsenderichtlinie.

 Ein deutsches Bauunternehmen, das Mitarbeiter nach Frankreich schickt, muss bald rund 50 Euro pro Mitarbeiter und pro Einsatz ausgeben.

Ein deutsches Bauunternehmen, das Mitarbeiter nach Frankreich schickt, muss bald rund 50 Euro pro Mitarbeiter und pro Einsatz ausgeben.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Nach einem Diskobesuch in Saarbrücken sind zwei Franzosen auf dem Rückweg nach Morsbach, als das Auto gegen drei Uhr morgens auf der Autobahn wegen einer Panne liegen bleibt. Nachdem alles mit der Versicherung geklärt ist, sollen sie von einem deutschen Unternehmen nach Hause abgeschleppt werden. Diese und ähnliche Situationen passieren häufig und verlangen schnelles Handeln. Doch seit dem Frühjahr können Abschleppunternehmen eben für dieses schnelle Handeln bestraft werden, wenn der Fahrer, der den Auftrag übernimmt, nicht ordnungsgemäß in Frankreich registriert ist. Schuld ist die strenge Umsetzung der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie in unserem Nachbarland (wir berichteten).

Über dieses aufwändige Anmeldeverfahren informierten jetzt die IHK Saar und die „Task Force Grenzgänger“, die im Wirtschaftsministerium angesiedelt ist. Neben dem Mitarbeiter des Abschleppunternehmens schilderten viele Handwerker, welche Hürde die Regularien für sie darstellen. Ein Unternehmer, der um die zehn Mitarbeiter im Bereich Möbelmontage beschäftigt, erzählte, dass er sogar den Frankreich-Betrieb komplett eingestellt habe.

Tatsächlich müssen Unternehmer, die Mitarbeiter über die Grenze schicken, für jeden Mitarbeiter und jeden einzelnen Einsatz eine Entsendung beim französischen Portal SIPSI im Voraus anmelden. Die Anmeldung beinhaltet nicht nur Einsatzzeitraum und Name des Angestellten, sondern genaue Angaben zu seinen Arbeitszeiten und Entlohnungen.

Dadurch sollen Missstände wie Schwarzarbeit oder unlauterer Wettbewerb zwischen EU-Ländern mit unterschiedlichen Mindestlöhnen und sozialen Standards unterbunden werden. „Die Absicht hinter der Richtlinie ist löblich, doch die Umsetzung ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen schwer zu bewältigen“, berichtete Oliver Groll, IHK-Geschäftsführer für den Bereich International. Denn zusätzlich zur Anmeldung muss der Betrieb einen ständigen Vertreter in Frankreich haben, der im Fall einer Kontrolle als Ansprechpartner für die Behörde alle möglichen Unterlagen wie zum Beispiel die Arbeitsverträge in französischer Sprache bereithält. Diese Dienstleistung wird zwar von Firmen angeboten, doch sie lassen sich das natürlich entlohnen. Und ab kommendem Jahr wird es für ausländische Entsendebetriebe teuer. „Spätestens ab 2018 werden Verwaltungsgebühren von 40 Euro pro angemeldetem Mitarbeiter und pro Einsatz für die Online-Anmeldung fällig“, kündigte Viviane Kerger, Juristin bei der Task Force, an. Unternehmen aus der Baubranche werden besonders belastet, weil sie zusätzlich für 10,80 Euro pro Mitarbeiter einen mit Lichtbild versehenen Ausweis beantragen müssen.

Oliver Groll und Wirtschaftsstaatssekretär Jürgen Barke (SPD) waren in den vergangenen Monaten viel zwischen Straßburg und Paris unterwegs, um mit den französischen Partnern nach einer praktikablen Lösung für saarländische Unternehmen zu ringen. Barke ist zuversichtlich: „Ich bin guter Hoffnung, dass das vor kurzem erlassene Ermächtigungsgesetz zu Ausnahmen in den Grenzregionen führen könnte.“ Solche Ausnahmevorschriften könnten auch bei kurzzeitigen und wiederkehrenden Entsendungen nach Frankreich greifen, erläuterte Viviane Kerger. Gegebenenfalls würden auch die 40 Euro Gebühren abgeschafft werden.

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