Ausgleichszahlungen BGH stärkt Fluggastrechte bei Verspätung

Karlsruhe · (afp) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Flugreisenden auf Ausgleichszahlungen bei großer Verspätung weiter gestärkt. Demnach müssen Airlines in solchen Fällen auch dann zahlen, wenn sie statt eines eigenen Flugzeugs eine Maschine einsetzen, die von einer anderen Gesellschaft samt Besatzung gemietet wurde, wie der BGH in einem gestern veröffentlichten Urteil entschied (Az.X ZR 102/16 und X ZR 106/16).

Im Ausgangsfall hatten Reisende von der Gesellschaft Air Maroc Ausgleichszahlungen gefordert, weil ihr Flug von Düsseldorf nach Marokko sieben Stunden Verspätung hatte. Die Fluggesellschaft Air Maroc weigerte sich aber zu zahlen und verwies darauf, im Rahmen einer sogenannten Wet-Lease-Vereinbarung ein Flugzeug der spanischen Swift­air samt Besatzung gemietet zu haben. Swiftair sei deshalb das „ausführende“ Luftfahrtunternehmen. Der BGH folgte dem nicht und entschied anders als die Vorinstanzen, dass Air Maroc die Ausgleichszahlungen zu leisten hat.

(AFP)
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