Wirksamer Kampf gegen Mietnomaden

Saarbrücken. Beim Kampf gegen Mietnomaden "ist die Bundesregierung mit der Novellierung des Mietrechts zwar auf dem richtigen Weg. Aber es müsste noch mehr geschehen". Das fordert der Vorsitzende des Landesverbandes Haus & Grund Saarland, Michael Weiskopf (Foto: Haus & Grund)

Saarbrücken. Beim Kampf gegen Mietnomaden "ist die Bundesregierung mit der Novellierung des Mietrechts zwar auf dem richtigen Weg. Aber es müsste noch mehr geschehen". Das fordert der Vorsitzende des Landesverbandes Haus & Grund Saarland, Michael Weiskopf (Foto: Haus & Grund). So bleibe es wie bisher dabei, dass nach einer fristlosen Kündigung ein Räumungstitel nur gegen den eigentlichen Mieter ausgesprochen werden kann, wenn dieser seine Miete über Monate nicht gezahlt und die Wohnung zudem noch beschädigt hat. Der Räumungstitel umfasse allerdings nicht die Mitbewohner. Es bestehe in Zukunft zwar die Möglichkeit, die anderen Bewohner mit einer einstweiligen Verfügung schneller als bisher loszuwerden. Doch Haus & Grund will erreichen, dass bei einer Räumung alle Bewohner direkt aus der Wohnung müssen, so dass dem Immobilienbesitzer der Umweg über die einstweilige Verfügung erspart bleibt.Der saarländische Verband begrüßt, dass die so genannte Berliner Räumung in das Gesetz aufgenommen werden soll. Bisher konnte der Vermieter erst in die Wohnung, wenn diese vollständig geräumt und der Mieter draußen war. Oft musste der Vermieter sie auf eigene Kosten räumen lassen. "Eine solche Räumung kann teuer werden, da eine Umzug-Spedition beauftragt werden muss und die Möbel irgendwo eingelagert werden müssen. Das alles muss der Vermieter vorstrecken", erläutert Weiskopf. In dem novellierten Mietrecht ist vorgesehen, dass der Vermieter schon in die Wohnung darf, wenn die Möbel noch drinstehen. Er hat außerdem ein Pfandrecht auf alle beweglichen Gegenstände in der Wohnung.

Damit Mietnomaden eine Wohnung nicht in Beschlag nehmen können, rät Karlheinz Parpart, Geschäftsführer von Haus & Grund Saar, dass die Vermieter von potenziellen Mietern eine Verdienstbescheinigung und eine Schufa-Auskunft verlangen sollen. Für Mitglieder bietet der Verband einen Insolvenzcheck der Wirtschafts-Auskunftei Creditreform an. Creditreform liefere dann verlässliche Daten über den möglichen Mieter. low

Hintergrund

Eine "Mogelpackung" in der Mietrechts-Novelle sieht Vorsitzende des Landesverbandes Haus & Grund Saarland, Michael Weiskopf, bei der energetischen Modernisierung. Diese dürfe in der Bauphase zwar nicht mehr zu einer Mietminderung führen und müsse vorbehaltslos geduldet werden. Dies sei allerdings nur dann der Fall, wenn die energetische Sanierung "rechtlich verpflichtend" sei. Ein solcher Fall käme jedoch nie vor, merkt Weiskopf an. low

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