Wie Energie sparen im Haus bares Geld bringt

Wir wollen für unser Haus eine neue Ölheizung samt Kessel installieren. Gibt es dafür Zuschüsse über die KfW - und unter welchen Voraussetzungen?Für solche Sanierungsmaßnahmen können Sie einen KfW-Zuschuss in Höhe von fünf Prozent der Kosten aus dem Programm "Energieeffizient sanieren" erhalten. Wenn die Sanierungskosten den Wert von 6000 Euro übersteigen

Wir wollen für unser Haus eine neue Ölheizung samt Kessel installieren. Gibt es dafür Zuschüsse über die KfW - und unter welchen Voraussetzungen?Für solche Sanierungsmaßnahmen können Sie einen KfW-Zuschuss in Höhe von fünf Prozent der Kosten aus dem Programm "Energieeffizient sanieren" erhalten. Wenn die Sanierungskosten den Wert von 6000 Euro übersteigen. Das geht nur, wenn Sie ein Einfamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder eine Eigentumswohnung besitzen. Der Zuschuss ist auf maximal 2500 Euro je Wohneinheit begrenzt. Bevor Sie den Zuschuss beantragen, müssen Sie einen Energieberater konsultieren, der prüft und bestätigt, ob Ihre neue Heizung die Auflagen der KfW für den Zuschuss erfüllt.

Wird die Energieberatung selbst auch gefördert?

Ja, der Zuschuss dafür beträgt 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser pro Beratung. Wenn Sie einen Energieberater beauftragen, stellt dieser einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Berater muss dem BAFA die Beratung dokumentieren und erhält von dort den Zuschuss überwiesen. Sie haben mit der Beantragung der Gelder nichts zu tun. Der Berater wickelt das Verfahren mit dem BAFA ab. Ihr Honorar für den Berater wird um diesen Betrag reduziert. Wenn Sie eine Extra-Stromberatung in Anspruch nehmen, gibt es weitere 50 Euro, für eine zusätzliche thermografische Beratung nochmals 50 Euro.

Ich will das Dach unseres Hauses dämmen. Woher bekomme ich einen Zuschuss?

Sie benötigen zunächst ebenfalls einen Energieberater, der feststellt, ob die Dämmung energetisch wirksam ist und die Auflagen - zum Beispiel für die Dachdämmung - erfüllt. Das Antragsformular können Sie im Internet unter www.kfw-zuschuss.de leicht herunterladen und den Zuschuss direkt bei der KfW beantragen. Außerdem können Sie einen Landeszuschuss aus dem Programm des Umweltministeriums "Klima Plus Saar" erhalten, wobei die Vorgaben hier etwas von denen der KfW abweichen. Sie können die Service-Hotline des Umweltministeriums unter (0681) 5 01 20 30 erreichen.

Bin ich als Besitzer eines Dreifamilienhauses von Förderung ausgeschlossen? Ich könnte gute Konditionen für meine Sanierungspläne zur Außenwanddämmung gebrauchen.

Nein. Sie sind nicht von Fördermaßnahmen ausgeschlossen. Als Besitzer von Wohnungseigentum können Sie einen KfW-Kredit aus dem Programm "Energieeffizient Bauen" erhalten. Wird Ihr Haus gemischt genutzt, weil sich zum Beispiel im Erdgeschoss ein Ladengeschäft befindet, wird allerdings nur der Anteil zur Sanierung des wohnwirtschaftlichen Teils gefördert. Derzeit werden diese Kredite zu einem Effektivzins von einem Prozent ausgereicht - unabhängig von der Länge der Laufzeit. Allerdings gilt der günstige Zins nur für die ersten zehn Jahre. Ab dem elften Jahr müssten Sie die marktüblichen Zinsen einkalkulieren. Unabhängig davon können Sie, wenn die Voraussetzungen vorliegen, Landeszuschüsse aus dem Programm "Klima Plus Saar" erhalten. Diese können auch für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude im Besitz natürlicher oder juristischer Personen (zum Beispiel Vereine) beantragt werden. > wird fortgesetzt.

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