„Wie ein Blitz aus heiterem Himmel“

München · Nach dem Tod des Kunsthändlersohns Cornelius Gurlitt am Dienstag, kam gestern die Überraschung: Das Kunstmuseum Bern erbt dessen Kunstsammlung – und damit zugleich die Restitutionsansprüche.

Die Kunstsammlung des gestorbenen Kunsthändlersohns Cornelius Gurlitt ist viele Millionen Euro wert, dennoch ist sie ein schweres Erbe. Denn der Name Gurlitt steht wohl künftig wie ein Mahnmal für den Kunstraub der Nazis. Einen Tag nach dem Tod des 81-jährigen Sammlers wurde das große Geheimnis gelüftet, wen der alleinstehende Gurlitt als Erbe seiner knapp 1300 Kunstwerke bestimmt hat: Es ist das Kunstmuseum Bern. Dieses wird nicht nur Werke Alter Meister und der großen Avantgarde-Künstler wie Chagall, Gauguin oder Matisse erben, sondern auch Rückgabeansprüche von Nachfahren jüdischer Sammler. Dass die Sammlung nach dem Willen Gurlitts ins Ausland gehen soll und nicht in Deutschland bleibt, kommt nach Ansicht von Raubkunst-Experten nicht überraschend. Gurlitt sei "empört" darüber gewesen, wie man mit ihm in Deutschland umgegangen sei, heißt es mit Blick auf die umstrittene Beschlagnahme seiner Kollektion durch die Staatsanwaltschaft Augsburg im Jahr 2012.

Im Berner Kunstmuseum schlug die Nachricht von der millionenschweren Erbschaft ein "wie ein Blitz aus heiterem Himmel", hieß es in einer Erklärung des Hauses. Denn: Es bestanden "doch zu keiner Zeit irgendwelche Beziehungen zwischen Herrn Gurlitt und dem Kunstmuseum Bern". In die Freude über das große Geschenk mischt sich Unbehagen darüber, dass das Vermächtnis auch "eine Fülle schwierigster Fragen aufbürdet".

Gurlitts Vater Hildebrand Gurlitt (1895-1956) war einer der privilegierten Kunsthändler Adolf Hitlers. Sein Sohn Cornelius hütete die kostbare Sammlung seines 1956 bei einem Verkehrsunfall gestorbenen Vaters später wie einen Nibelungenhort. Erbenanwälte wie Markus Stötzel befürchten mit dem Tod Gurlitts nun Verzögerungen bei bereits laufenden Restitutionsgesprächen. "Es wird zu weiteren Verzögerungen kommen", sagt Stötzel. Denn der gerichtlich bestellte Betreuer Christoph Edel, über den die Gespräche mit Gurlitt bisher liefen, ist nach dem Tod des Sammlers seiner Funktion enthoben.

Das Kunstmuseum in Bern indes hat bis zu einem halben Jahr Zeit, das Erbe offiziell anzutreten. Mit wem soll in der Zwischenzeit verhandelt werden? Bei einem der wertvollsten Bilder des Schwabinger Kunstfundes war eine Einigung mit Gurlitt bereits in greifbare Nähe gerückt: Das Gemälde "Sitzende Frau" von Henri Matisse soll an die Erben des jüdischen Kunsthändlers Paul Rosenberg zurückgeben werden.

Gurlitt hatte noch vier Wochen vor seinem Tod eine Vereinbarung mit dem Bund und Bayern geschlossen. Darin sicherte er zu, seine Sammlung von Provenienzexperten untersuchen zu lassen und "faire und gerechte Lösungen" nach den Washingtoner Prinzipien insbesondere durch Restitution zu ermöglichen. Klar ist unter Rechtsexperten, dass das Museum Bern als Erbe diese eingegangene Verpflichtung des Verstorbenen übernimmt. Auch die Schweiz hatte 1998 die Washingtoner Erklärung zur Rückgabe von NS-Raubkunst unterzeichnet. Dennoch müssten Anspruchsteller damit rechnen, dass die Verhandlungen mit dem neuen Vertragspartner wieder "bei Null" beginnen, meint der NS-Raubkunst-Experte Stefan Koldehoff. Und es gibt noch einen weiteren Teil der Sammlung: Fast 400 Arbeiten aus dem Schwabinger Fund konnten bislang dem Beschlagnahmegut der nationalsozialistischen "Aktion Entartete Kunst" von 1937 zugeordnet werden. Einige deutsche Museen machen sich Hoffnungen, dass sie Werke aus ihren Beständen möglicherweise zurückerhalten. Auch sie könnten sich an Bern wenden.

Auf einem Teil der Sammlung Gurlitt liegt allerdings noch ein dunkler Schatten. Das ist der Salzburger Fund. Dieser nach allgemeiner Expertenmeinung weitaus wertvollere Teil der Kollektion wurde in Gurlitts verwahrlostem Haus in Salzburg sichergestellt. Über 200 Bilder, darunter ein auf eine hohe zweistellige Millionensumme geschätztes Ölgemälde von Monet sowie andere Impressionisten-Werke, fallen nicht unter Gurlitts Vereinbarung mit dem Bund. Sie sind also nicht den Task-Force-Experten zur Untersuchung gegeben worden.

Dass die Sammlung Gurlitt trotz ihres hohen Werts ins Ausland geht, erscheint dem Berliner Kunstexperten Peter Raue unproblematisch. Es handele sich nicht um "national wertvolles Kulturgut", das dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturguts unterliege. Die Kollektion weise weder ein Sammlungskonzept auf, noch handele es sich um für Deutschland besonders bedeutsames Kulturgut wie etwa Goethe-Briefe.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort