Wer ständig lüften muss, zahlt keine Miete mehr

Wer ständig lüften muss, zahlt keine Miete mehrMünchen. (wbü) Kann eine Mietwohnung nur dadurch schimmelfrei werden und bleiben, wenn sie "durchgehend gelüftet" wird, so ist eine normale Wohnnutzung ausgeschlossen, und der Mieter kann die Miete um 100 Prozent kürzen. Das entschied das Amtsgericht München (Az.: 412 C 11503/09)

Wer ständig lüften muss, zahlt keine Miete mehrMünchen. (wbü) Kann eine Mietwohnung nur dadurch schimmelfrei werden und bleiben, wenn sie "durchgehend gelüftet" wird, so ist eine normale Wohnnutzung ausgeschlossen, und der Mieter kann die Miete um 100 Prozent kürzen. Das entschied das Amtsgericht München (Az.: 412 C 11503/09). Der Vermieter jedenfalls kann nicht argumentieren, das Haus sei nach den anerkannten Regeln der Technik gebaut worden und die Wohnung sei durch durchgehendes Lüften schimmelfrei zu halten.Hohe Kosten nach Eigenbedarfs-KündigungKarlsruhe. (wbü) Ein Vermieter verhält sich unredlich, wenn er eine Wohnung auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entschlossen ist oder zumindest erwägt, sie bald selbst zu beziehen. Vor allem bei einer Zeitspanne von nur knapp drei Monaten zwischen Abschluss des Mietvertrags und der Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter dem Mieter die dadurch entstehenden Umzugskosten ersetzen, entschied der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 180/09).

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