Wenn ein Kardinal den Papst zurechtweist

Rom · Unerhörtes geschieht derzeit im Vatikan: Ein Kurienkardinal hat öffentlich eine Korrektur päpstlicher Aussagen in Glaubensdingen gefordert. In mehreren Interviews weist der US-amerikanische Kardinal Raymond Burke darauf hin, dass es die Möglichkeit gebe, einen Papst respektvoll zurechtzuweisen, wenn der Abweichungen von der kirchlichen Lehre vertrete. Ziel sei es, dass er die irrigen Äußerungen widerrufe.

Inhaltlich geht es um einige Sätze aus dem päpstlichen Schreiben "Amoris laetitia" vom April. Darin hatte der Papst angedeutet, dass es für Seelsorger möglich sein könne, wiederverheiratete Geschiedene unter bestimmten Auflagen zu den Sakramenten zuzulassen. Dies widerspricht laut Burke der gesamten kirchlichen Lehrtradition und dem Wort Jesu. Und diesen Widerspruch hat er, gemeinsam mit den emeritierten Kardinälen Walter Brandmüller , Carlo Caffarra und Joachim Meisner, bereits vor Wochen in einem Brief an Papst Franziskus öffentlich gemacht.

Zu dieser Debatte über eine mögliche Neuinterpretation des kirchlichen Eherechts kommt durch Burkes Rede von der öffentlichen Korrektur jetzt eine zweite, vielleicht noch heiklere Diskussion über die Autorität des Papstes. Burke weiß, was er da tut. Schließlich zählt er zu den besten Kennern des katholischen Kirchenrechts und seiner Geschichte. Sechs Jahre lang hat er den Obersten Gerichtshof im Vatikan geleitet, die "Apostolische Signatur": die Instanz, die sogar Urteile der Römischen Rota aufheben kann - jenes Gerichts, das für alle anderen Kirchengerichte weltweit die letzte Instanz darstellt.

Der emeritierte Papst Benedikt XVI . hat ihn 2008 in dieses höchstrichterliche Amt berufen. Und Franziskus hat ihn 2014 von diesem und anderen wichtigen Posten im Vatikan entbunden, nachdem Burke zuvor des Papstes neue Wege in der Ehe-Lehre kritisiert hatte. Im Jahr vor seiner Berufung zum obersten Kirchenrichter unter Benedikt XVI . veröffentlichte Burke 2007 in einer Fachzeitschrift einen Artikel über den Canon 915 des Kirchenrechts. Der besagt: "Zur Heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden ... (jene), die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren." In seiner Auslegung erwähnt Burke, dass dazu nach einhelligem Konsens auch die wiederverheirateten Geschiedenen zählen.

Dieser Konsens ist mittlerweile nicht mehr gegeben. Der Papst selbst hat ihn infrage gestellt, weil er die Barmherzigkeit in der Seelsorge für das wichtigste Prinzip hält und bereit ist, diesem Denken jahrhundertealte kirchenrechtliche und moraltheologische Formeln unterzuordnen. Dem stellen Burke und seine Mitstreiter die kirchliche Lehre entgegen. In der Kirchengeschichte gab es wenige Päpste , die Irrlehren vertraten und die später korrigiert wurden. So etwa Papst Honorius I. (625-638), dessen Äußerungen über den göttlichen und den menschlichen Willen in der Person Jesu später feierlich verurteilt wurden.

Ob nun Papst Franziskus zu einem ähnlichen Schritt bewegt werden soll? Wie das vor sich gehen könnte und wer das tun darf, ist im Kirchenrecht nicht geregelt. Dort steht im Canon 1404 nur der aus dem 6. Jahrhundert stammende Satz "Prima sedes a nemine iudicatur" (Der Papst kann von niemandem vor Gericht gezogen werden). Das weiß auch Kardinal Burke - und er betont daher, er wolle lediglich eine "formale Korrektur".

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