Wenn die private Versicherung zu teuer wird

Ich bin Rentner und seit 1976 privat krankenversichert. Wie kann ich den Beitrag reduzieren?Sie sollten mit Ihrem Versicherer einen Beratungstermin machen. Denn einige Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung gib es: So können Sie in einen preiswerteren Tarif mit gleichem Leistungsumfang wechseln. Darauf haben Sie einen Rechtsanspruch

Ich bin Rentner und seit 1976 privat krankenversichert. Wie kann ich den Beitrag reduzieren?Sie sollten mit Ihrem Versicherer einen Beratungstermin machen. Denn einige Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung gib es: So können Sie in einen preiswerteren Tarif mit gleichem Leistungsumfang wechseln. Darauf haben Sie einen Rechtsanspruch. Das Abspecken von Leistungen oder die Erhöhung des Selbstbehaltes können ebenfalls einige Euro Ersparnis bieten. Als letzte Variante sollten Sie sich über den sogenannten Rentner-Standardtarif beraten lassen. Der bietet Ihnen das Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen. Durch die Anrechnung der Alterungsrückstellungen kann der Beitrag günstiger werden. Doch das ist immer von der individuellen Situation abhängig.

Ich will mich selbstständig machen und weiter gesetzlich versichert bleiben. Was muss ich dann an Beitrag zahlen?

Der Beitrag ist von Ihrem Einkommen abhängig. Damit ist nicht nur Ihr Erwerbseinkommen gemeint - als freiwillig Versicherter, der Sie als Selbstständiger dann sind - müssen Sie Ihre gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit angeben. Der Mindestbeitrag kostet hauptberuflich Selbstständige 343,55 Euro einschließlich Pflege, der Höchstbeitrag liegt bei 667,46 Euro monatlich. Ab 2013 steigt der Höchstbeitrag voraussichtlich auf rund 691 Euro, der Mindestbeitrag auf knapp 355 Euro. Ursache ist die Anhebung der Bemessungsgrenze. Die entsprechenden Werte müssen zwar noch offiziell beschlossen werden, doch das ist eher parlamentarische Routine.

Kann ich als Selbstständiger von der privaten in die gesetzliche Kasse zurückwechseln? Mein Umsatz ist stark eingebrochen.

Selbstständige dürfen nicht wechseln. Nur, wenn Sie Ihre berufliche Selbstständigkeit aufgeben, stehen Ihnen folgende Optionen offen: Sobald Sie eine Festanstellung mit einem Gehalt von mehr als 400 Euro im Monat bekommen, werden Sie gesetzlich pflichtversichert. Allerdings gibt es hier eine Altersgrenze: Nach dem 55. Geburtstag lässt der Gesetzgeber das nicht mehr zu. Dann bleibt nur noch die beitragsfreie Mitversicherung in der Kasse des gesetzlich versicherten Ehepartners. Dann dürfen Sie aber nicht mehr als 375 Euro monatlich an Gesamteinkünften haben. Zulässig wäre alternativ ein 400-Euro-Job.

Für meinen Sohn endet jetzt mit 25 seine Familienversicherung. Was muss er als Student dann zahlen?

Ihr Sohn muss sich bei der Krankenversicherung der Studenten anmelden. Praktisch heißt das, dass er sich eine gesetzliche Kasse aussucht und dort den Studentenbeitrag zahlt. Der kostet 64,77 Euro im Monat, hinzu kommt der Beitrag für die Pflege. Das sind 11,64 Euro für Studenten mit Kind, 13,13 Euro für solche ohne Kind. Eigentlich muss der Beitrag für das Semester im Voraus bezahlt werden. Die meisten Kassen verzichten darauf, wenn eine Einzugsermächtigung vorliegt. Falls Ihr Sohn Bafög bekommt, erhält er einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Welchen Zuschuss bekommt man als privat versicherter Arbeitnehmer? Fließt der automatisch?

Automatisch bekommen Sie den nicht, der muss in der Firma beantragt werden. Dazu legen Sie den Beitragsbescheid vor. Sie bekommen die Hälfte des Beitrages zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung als Zuschuss, aber nicht mehr als 316,52 Euro. Wenn Sie den Betrag nicht ausschöpfen, muss der Arbeitgeber die Privatpolicen nicht berufstätiger Angehöriger ebenfalls bezuschussen, bis die genannte Summe erreicht ist. Nächstes Jahr steigt der höchstmögliche Zuschuss voraussichtlich auf 327,80 Euro monatlich. red

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