Wenn der Staat stiller Gesellschafter wird

Saarbrücken. Für eine Unternehmensfinanzierung sind gerade in Krisenzeiten staatlich geförderte Kapitalbeteiligungen oder Bürgschaften interessant. Um sie zu erhalten müssen aber EU-Vorschriften eingehalten werden

Saarbrücken. Für eine Unternehmensfinanzierung sind gerade in Krisenzeiten staatlich geförderte Kapitalbeteiligungen oder Bürgschaften interessant. Um sie zu erhalten müssen aber EU-Vorschriften eingehalten werden. Die entscheidende Frage: Ist die Beteiligung als unerlaubte Beihilfe zu werten? Bewirkt sie möglicherweise eine Wettbewerbsverzerrung und benachteiligt Unternehmen, denen der Segen aus der Staatskasse vorenthalten bleibt? "Dies trifft für die Beteiligungen der KBG sicherlich nicht zu", so Armin Reinke, Vorstandschef der Saarländischen Investitionskreditbank (SIKB) und in Personalunion Geschäftsführer der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG). Die Beteiligungen der KBG werden beihilfekonform nach der so genannten De-minimis-Verordnung vergeben. Danach sind Beihilfen an ein Unternehmen nicht wettbewerbsverzerrend und nicht genehmigungspflichtig, wenn sie innerhalb von drei Jahren den Betrag von 200 000 Euro nicht übersteigen. Beteiligungen können höher sein, sie sind aber auch gedeckelt. Ihnen wird in einer komplizierten Umrechnung ein Beihilfewert zugewiesen, der auch höchstens 200 000 Euro betragen darf. Leider brachte, so Reinke, eine im Juli 2007 in Kraft getretene Überarbeitung der besagten Verordnung eine deutlich verschärfte Beschränkung für staatlich geförderte Beteiligungen. Der Höchstbetrag einer Beteiligung der KBG wurde dadurch auf 400 000 Euro begrenzt. "Diese Restriktionen haben seither und auch noch 2009 unser Geschäft massiv beeinträchtigt. Da war nur noch wenig darstellbar", sagt SIKB-Chef Reinke. Hier laufen alle Fäden - jeweils über die Hausbank - für staatliche Bürgschaften, Wagniskapital oder Beteiligungen zusammen.Brüssel hat jedoch aktuell die Einschränkungen wieder gelockert: Künftig sind stille Beteiligungen wieder bis eine Million Euro möglich. "2010 gehen wir mit diesem Instrument stärker an den Markt. Wir wollen zusammen mit IHK, Handwerks- und Steuerberaterkammer sowie der saarländischen Kreditwirtschaft potenzielle Kunden für dieses Instrument werben", sagt Reinke. "Staatlich geförderte Kapitalbeteiligungen sind ein wichtiges Finanzierungsinstrument, um Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine stabile Finanzierung zu ermöglichen. Als stiller Gesellschafter nehmen wir keinen Einfluss auf die Geschäftsführung, der Unternehmer bleibt also Herr im eigenen Haus."Wer kann eine Kapitalbeteiligung erhalten? Dazu Bank-Chef Reinke: "Das Unternehmen muss ein vernünftiges Konzept und einen realistischen Businessplan haben und es muss erläutern, wo und wie es sein Geld verdienen will. Unternehmen in Schwierigkeiten, die seit Jahren strukturelle Probleme haben, können wir nicht finanzieren. Wir können keine Totgesagten künstlich am Leben erhalten. Das ist nicht unsere Aufgabe." Denn der Wettbewerb in der Marktwirtschaft schließe auch das Ausscheiden von Unternehmen aus dem Markt nicht aus. Und weiterhin ganz wichtig: "Wir können uns betragsmäßig nur in der Höhe beteiligen, in der das Unternehmen eigenes Kapital ausweist."

HintergrundDie gemeinnützige, 1972 gegründete Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft wird getragen von der Saar-LB, der Volksbanken Beteiligungsgesellschaft, der Hypo-Vereinsbank, der Commerz- und der Deutschen Bank, der IKB sowie der SIKB. Die Geschäfte der Gesellschaft besorgt die SIKB. Die Kosten für stille Beteiligungen: rund 8,25 Prozent festes Entgelt zuzüglich Cash-Flow-abhängiges Entgelt von ein bis zwei Prozent der Einlage (bonitätsabhängig). Aktuell hat die Gesellschaft 106 Beteiligungen im Volumen von 64,3 Millionen Euro querbeet durch alle Branchen im Bestand. Anfragen über die Hausbank oder direkt an die SIKB. ur

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