Wenn der Staat doppelt kassiert

Saarlouis · Die Bürger müssten dringend eine private Altersvorsorge aufbauen, mahnte die Politik in den 90er Jahren. Und bediente sich 2004 genau an dieser Altersvorsorge mit doppelt erhobenen Sozialversicherungs-Beiträgen.

Giuseppe Burcheri war entsetzt, als er den Brief seiner Krankenversicherung las. Gut 5000 Euro sollte er aus seiner Firmen-Direktversicherung als Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Aus einer Versicherung, die er aus seinem eigenen Netto-Gehalt bezahlt hatte, für das er bereits Krankenversicherungsbeiträge abgeführt hatte. "Es kann doch nicht sein, dass ich für das gleiche Geld zweimal Krankenversicherungsbeiträge zahlen soll", sagt der ehemalige Ford-Mitarbeiter.

Das könne doch sein, sagt Christian Petry, der für die Saar-SPD im Bundestag sitzt. Genau genommen ist das bereits seit 2004 so. Damals wurde unter SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt eine Gesundheitsreform auf den Weg gebracht, die sämtliche Betriebsrenten der Krankenversicherungspflicht unterworfen hat - auch Kapitalzahlungen aus Direktversicherungen . Ziel war es, Rentner stärker an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu beteiligen und damit die Jüngeren zu entlasten. Dass damit Beiträge doppelt erhoben werden, ist für Petry kein Problem: Letztlich sei nur eine Gerechtigkeitslücke geschlossen worden, argumentiert der SPD-Abgeordnete. Schließlich seien laufende Rentenzahlungen aus Direktversicherungen auch vorher schon krankenversicherungspflichtig gewesen. Warum dann nicht auch bei jedem Aktien- oder Immobilienverkauf 20 Prozent an die Krankenkassen abgeführt werden müssen, will Petry nicht beantworten.

Der frühere Ford-Mitarbeiter Burcheri kann nicht verstehen, was an dieser Regelung gerecht sein soll: "Hätte ich das Geld privat in eine Lebensversicherung eingezahlt oder Aktien gekauft, müsste ich keine Krankenversicherung zahlen." Tatsächlich hat er das Pech, dass er in den 90er Jahren über seinen Arbeitgeber eine so genannte Firmen-Direktversicherung abgeschlossen hat. Damals klang das nach einer guten Idee: Um die private Altersvorsorge zu stärken, hatte der Gesetzgeber Beiträge zur Direktversicherung steuerlich begünstigt. Statt des vollen Steuersatzes wird nur eine Pauschal-Steuer von rund 20 Prozent fällig. Der Haken: Die Versicherung wird zwar aus dem Netto-Gehalt des Arbeitnehmers gezahlt, wird aber vom Arbeitgeber abgeschlossen - und gilt damit als betriebliche Altersvorsorge. Und unterliegt bei Auszahlung der vollen Beitragspflicht zu Kranken- und Pflegeversicherung. 17 Prozent werden dafür aktuell fällig.

"Hätte ich das damals gewusst, hätte ich die Versicherung nie abgeschlossen", sagt Burcheri. Doch weder er noch Millionen andere Arbeitnehmer konnten das wissen, denn Gesundheitsministerin Ulla Schmitt schloss sämtliche Altverträge ein - ohne Vertrauensschutz. Und viele der Betroffenen erfahren das, wie Burcheri, erst durch den Brief der Krankenversicherung . "Das ist dann ein Schock", sagt Burcheri. "Denn oft sollen mit dem Geld ja Kredite abgezahlt werden."

Obwohl sogar das Bundesverfassungsgericht die doppelten Krankenversicherungsbeiträge für zulässig erklärt hat, ist das Thema zumindest politisch umstritten. "Alle Bürger müssen immer auf geltendes Recht vertrauen können", sagt Linken-Fraktionschef Oskar Lafontaine . Es könne nicht sein, dass im Nachhinein ein zweites Mal Krankenversicherungsbeiträge erhoben würden. Auch Klaus Kessler von den Grünen hält die beschlossenen Regelungen "für nicht wirklich befriedigend". Michael Hilberer von den Piraten sieht es als einen "Skandal" an, "dass hier bestraft wird, wer vorsorgt". Vor allem, weil der Versicherte "deutlich schlechter gestellt wird, als bei einer Investition in Wertpapiere, wo lediglich eine Besteuerung der Kapitalerträge erfolgt". Die Linken-Fraktion hat angekündigt, das Thema auf politischer Ebene noch einmal aufzugreifen.

Burcheri hat nun Klage beim Sozialgericht eingereicht. Er ist nicht der einzige, der diesen Weg geht. Auch Edgar Krieger aus Heusweiler will dagegen klagen, dass er 10 000 Euro aus seiner Versicherung an die Krankenversicherung zahlen soll. "Ich gehe bis zum obersten Gerichtshof", kündigt Krieger an. "Wenn das Bundesverfassungsgericht so etwas zulässt, ist der Europäische Gerichtshof gefragt." Auch Burcheri ist überzeugt, dass diese Regelung so nicht Bestand haben kann: "Wenn Richter Unrecht als Recht erklären, sind sie am falschen Platz", sagt er.

Hätte Burcheri bereits 2004 realisiert, dass er von der Gesetzesänderung betroffen war, hätte er noch umsteuern und seine Direktversicherung beitragsfrei ruhen lassen können. Doch niemand hat ihn darüber aufgeklärt, weder Arbeitgeber noch Versicherung. Das sei auch gar nicht gewollt gewesen, sagt ein Versicherungsvermittler, der nicht genannt werden will. "Dann wäre die Gefahr zu groß gewesen, dass die Leute nicht mehr für ihr Alter vorsorgen."

Meinung:
Erschreckend kaltschnäuzig

Von SZ-Redakteur Joachim Wollschläger

Was die Politik sich beim Thema Direktversicherung leistet, ist an Kaltschnäuzigkeit kaum zu übertreffen. Hemmungslos greift der Gesetzgeber Versicherten, die aus privatem Geld eine politisch gewollte Altersvorsorge aufgebaut haben, zweimal in die Tasche. Dabei ist dies faktisch nichts anderes als eine private Lebensversicherung, die nur wegen politischer Vorgaben über den Arbeitgeber abgeschlossen wurde. Mit betrieblicher Altersvorsorge hat das nichts zu tun. Und von Gerechtigkeit, wie es der saarländische SPD-Politiker Petry nennt, kann schon gar nicht die Rede sein. Sonst müssten bei jedem Verkauf von Immobilien, Aktien , Möbeln, Bildern oder auch Autos 20 Prozent Krankenkassenbeitrag fällig werden. Absurd? Eben! Genauso wie die doppelte Beitragspflicht dieser "betrieblichen" Altersvorsorge.

Zum Thema:

Direktversicherungen mit Entgeltumwandlung wurden in den 90er Jahren eingeführt, um angesichts maroder Rentenkassen die private Altersvorsorge zu stärken. Statt des regulären Steuersatzes wurde für die Beiträge nur eine Pauschalsteuer von 20 Prozent fällig. Während bis 2004 für die Beiträge weiterhin Sozialversicherungs-Pflicht bestand, sind diese bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, sozialversicherungsfrei.Formell gilt bei Direktversicherungen der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer - auch wenn ausschließlich der Arbeitnehmer die Beiträge zahlt. Deshalb werden die Versicherungen als betriebliche Altersvorsorge eingestuft. Bei der Auszahlung greift die Krankenkasse erneut zu.Wer sein Geld statt in die politisch geförderte und gewollte Direktversicherung in Aktien , Immobilien oder eine private Lebensversicherung gesteckt hat, muss bei Auszahlung oder Verkauf ausschließlich den Zugewinn versteuern. Sozialversicherungsbeiträge werden nicht fällig. jwo

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