Wenn der Arzt Fehler macht

Ein ärztlicher Behandlungsfehler kann Konsequenzen nach sich ziehen. Bei jeder Behandlung muss der Arzt bestimmte Pflichten beachten. Grundsätzlich empfiehlt sich eine Beratung durch einen auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Manche verursachen Schlagzeilen, doch oft sind die Fälle nicht so eindeutig und offensichtlich: Medizinische Fehler sind meistens nicht einfach nachzuvollziehen. Das Medizinrecht ist ein Feld, das als Laie und in einem emotional beladenen Zustand als Patient nicht zu überblicken ist. Deswegen gibt es Experten dafür, die sich damit bestens auskennen und den Patienten helfen können. Wenn ein Verdacht auf einen Fehler durch den Arzt besteht, kann Ihr spezialisierter Fachanwalt umfangreich zu allen Fragen im Medizinrecht beraten und vertreten.

Wenn eine ärztliche, zahnärztliche, pflegerische oder sonstige medizinische Behandlung nicht angemessen, sorgfältig, richtig oder zeitgerecht durchgeführt wird, handelt es sich um einen Behandlungsfehler. Dies kann unter anderem bedeuten, dass die Behandlung nicht den medizinischen Standards entspricht, aber auch dass die gebotene medizinische Maßnahme unterlassen wird. Bereits die mangelnde oder unrichtige Aufklärung des Patienten zählt dazu.

14 133 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) 2018 erstellt. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler bestätigt. Das geht aus der Begutachtungsstatistik 2018 des MDK hervor. In knapp jedem vierten Fall (3 497) bestätigten die MDK-Gutachter den Verdacht der Versicherten. In jedem fünften Fall (2 799) stellte der MDK fest, dass der Fehler den erlittenen Schaden auch verursacht hat. Die festgestellten Fehler betreffen die unterschiedlichsten Erkrankungen und die verschiedensten Behandlungen. Sie reichen von Hüftgelenksimplantationen über Zahnentfernungen bis hin zu Kaiserschnittentbindungen und Blinddarmoperationen.

Es liegt ein Diagnosefehler vor, wenn ein Arzt Befunde falsch interpretiert und deswegen nicht die notwendige Behandlungsmaßnahmen ergreift. Doch die Symptome einer Erkrankung sind nicht immer eindeutig, sondern können auf die verschiedensten Ursachen hinweisen, deswegen tun sich die Gerichte mit der Annahme eines Diagnosefehlers überwiegend recht schwer und nehmen diesen zurückhaltend häufig nur dann an. Unterlässt aber der Arzt erforderliche Befunderhebungen, so kann es sich um einen Arztfehler handeln. Die Unterscheidung zwischen Diagnosefehler und Befunderhebungsfehler ist dann mitentscheidend dafür, ob das Gericht einen Schadenersatzanspruch ausurteilt oder nicht.

Wenn ein Patient gegen einen Arzt Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchsetzen will, muss er das Vorliegen eines Behandlungsfehlers beweisen und er muss auch belegen, dass seine eingetretenen Gesundheitsbeeinträchtigungen auf dem Behandlungsfehler beruhen. Bei einem begründeten Verdacht auf einen Behandlungsfehler, kann die Krankenkasse den Medizinischen Dienst mit einem Gutachten beauftragen. Um die notwendigen Informationen zu liefern, sollte der Patient in einem Gedächtnisprotokoll schildern können, was genau vorgefallen ist. Der Patient kann auch den Arzt von der Schweigepflicht entbinden, sodass die erforderliche Dokumentation über Befunde, Therapien und Untersuchungen gesammelt und gesichtet werden kann. Das Gutachten dient dann als fachliche Grundlage für eine weitere gerichtliche oder außergerichtliche Klärung. Zur Durchsetzung der Schadenersatzansprüche sollte auf jeden Fall einen Fachanwalt für Medizinrecht beauftragt werden. red/MDK

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