Wenn das Sonnen-Kraftwerk blendet

Berlin. (red/low) Auf deutschen Dächern finden sich immer mehr Photovoltaik (PV)-Anlagen, die aus Sonnenlicht Strom erzeugen. Doch diese Art der Energie-Ernte hat nicht nur ihre Sonnenseiten. Ärger kann es vor allem geben, wenn die PV-Panels die Nachbarn blenden. Dann ist Ärger programmiert, der inzwischen auch die Gerichte beschäftigt

Berlin. (red/low) Auf deutschen Dächern finden sich immer mehr Photovoltaik (PV)-Anlagen, die aus Sonnenlicht Strom erzeugen. Doch diese Art der Energie-Ernte hat nicht nur ihre Sonnenseiten. Ärger kann es vor allem geben, wenn die PV-Panels die Nachbarn blenden. Dann ist Ärger programmiert, der inzwischen auch die Gerichte beschäftigt. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS weist beispielsweise auf ein entsprechendes Gerichtsurteil hin. Anwohner hatten den Klageweg beschritten, weil sie von den Reflektoren ständig geblendet wurden (Landgericht Heidelberg, Az.: 3 S 21/08).Ein Hausbesitzer hatte auf seinem Dach eine Photovoltaikanlage angebracht, um die Sonnenenergie nutzen zu können. Was er allerdings dabei nicht bedacht hatte: Die Reflektoren der Anlage waren so ungünstig ausgerichtet, dass seine Nachbarn auf ihren Terrassen in den Monaten März bis Oktober täglich mindestens eine halbe Stunde geblendet wurden. Darin sahen sie eine erhebliche Störung in der Nutzung ihrer Immobilie und wollten sich dies nicht bieten lassen. Der Nutzer der Solarenergie verwies unter anderem darauf, dass die Sonneneinstrahlung immerhin Folge eines Naturereignisses und deswegen zumutbar sei.

Der Hausbesitzer musste die Konsequenzen ziehen und seine Solaranlage etwas anders ausrichten. So entschieden es die zuständigen Richter. Die Beeinträchtigung der Nachbarn, das stellten sie zweifelsfrei fest, sei "wesentlich". Man könne von ihnen auch nicht verlangen, sich mit Selbsthilfemaßnahmen wie zum Beispiel einem Sonnenschirm davor zu schützen.

Der Solarenergie-Förderverein (SFV) hängt das Thema tiefer. Blenden könne eine Solaranlage nur im Ausnahmefall, "dann nämlich, wenn man aus bestimmten Gründen gezwungen ist, in ihre Richtung zu schauen", heißt es in einer SFV-Stellungnahme. Dennoch komme eine Blendung in Ausnahmefällen vor. Dann bestehe grundsätzlich ein Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung. Lägen derartige Störungen vor, könnte der Nachbar sich aufgrund seines Eigentumsrechtes am Grundstück gegen den Solaranlagenbetreiber zur Wehr setzen. Rechtliche Grundlage sei der Paragraf 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Bei unwesentlicher Beeinträchtigung müsse die PV-Anlage allerdings geduldet werden (Paragraf 906 BGB).

Der Freiburger Rechtsanwalt Thomas Binder sagt, "dass es bei den Urteilen keinen roten Faden gibt". Es werde die jeweilige Situation berücksichtigt. In den meisten Fällen würde ein Sachverständiger hinzugezogen. In einem Aufsatz weist er auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg (Az: W 5 K 07.1055) vom 31. Januar 2008 hin. Dort wurde die Klage eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung für eine Gerätehalle, auf der eine PV-Anlage installiert war, abgewiesen. Die Nutzung erneuerbarer Energien habe besonderes öffentliches Interesse, so die Richter. Der Nachbar könne sich gegen die kurzzeitig auftretenden Lichtreflexionen mit Jalousien oder Vorhängen schützen.

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