Wem gehört der „Rock am Ring“?

Koblenz · Im Namensstreit um „Rock am Ring“ wird das Landgericht Koblenz am kommenden Montag seine Entscheidung verkünden. Das sagte die Vorsitzende Richterin Ingrid Metzger gestern.

Es geht um einen Antrag der Nürburgring GmbH auf einstweilige Verfügung gegen den Veranstalter Marek Lieberberg. Damit wollen die Ring-Besitzer verhindern, dass der Konzertunternehmer von 2015 an anderswo ein Festival unter diesem Namen vermarktet. An der Eifel-Rennstrecke soll künftig ein Festival der Deutschen Entertainment AG (Deag) namens "Grüne Hölle" steigen, Lieberberg zieht mit seinem Event voraussichtlich nach Mönchengladbach um.

Zu Beginn des Verhandlungstermins gestern sagte Richterin Metzger, das Gericht sei nach einer vorläufigen Bewertung zu der Auffassung gekommen, dass sowohl beim Nürburgring als auch auf Seiten von Lieberberg ein Recht auf den Titel "Rock am Ring" bestehe. Eine Vereinbarung, was nach einer Kündigung der Zusammenarbeit mit dem Namen passiere, sei nie getroffen worden. In den Anfangsjahren seien sowohl der Ring als auch Lieberberg in der Öffentlichkeit als Veranstalter des Festivals wahrgenommen worden. Das sieht Lieberberg anders. Er habe stets das Konzept verantwortet und die Infrastruktur eigenständig organisiert, sagt er.

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