Wasserhahn-Austausch muss Mieter nicht zahlen

Wasserhahn-Austausch muss Mieter nicht zahlenGießen. (dpa/tmn) Mieter einer Wohnung müssen bei einem verkalkten Wasserhahn nicht die Kosten für den Ersatz tragen. Die sogenannte Kleinreparaturklausel betrifft nur Reparaturen, auf deren Entstehen der Mieter Einfluss hat. Das Verkalken von Wasserhähnen beeinflusst ein Mieter aber nicht

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