Wasserhahn-Austausch muss Mieter nicht zahlen

Wasserhahn-Austausch muss Mieter nicht zahlenGießen. (dpa/tmn) Mieter einer Wohnung müssen bei einem verkalkten Wasserhahn nicht die Kosten für den Ersatz tragen. Die sogenannte Kleinreparaturklausel betrifft nur Reparaturen, auf deren Entstehen der Mieter Einfluss hat. Das Verkalken von Wasserhähnen beeinflusst ein Mieter aber nicht

Wasserhahn-Austausch muss Mieter nicht zahlenGießen. (dpa/tmn) Mieter einer Wohnung müssen bei einem verkalkten Wasserhahn nicht die Kosten für den Ersatz tragen. Die sogenannte Kleinreparaturklausel betrifft nur Reparaturen, auf deren Entstehen der Mieter Einfluss hat. Das Verkalken von Wasserhähnen beeinflusst ein Mieter aber nicht. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Gießen (Az.: 40 M C 125/08) hervor.Abfallgebühr kann bei Vermieter hängenbleibenKoblenz. (ddp) Ein Vermieter kann für unbezahlte Abfallgebühren seines Mieters zur Rechenschaft gezogen werden. Der Besitzer eines Grundstückes sei dafür verantwortlich und müsse deshalb auch das Risiko tragen, dass Mieter Gebühren nicht bezahlen könnten, geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz hervor (Az.: 7 K 1230/09.KO). Das Gericht wies damit die Klage eines Grundstückseigentümers ab, der nicht für Abfallcontainer bezahlen wollte, die seine Mieter bestellt hatten. Eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht wurde zugelassen.

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