Leserbrief Grubenflutung Was sagt oberste Wasserbehörde?

Grubenflutung

Die Flutung der saarländischen Gruben wurde 2013 in Absprache mit dem damaligen saarländischen Wirtschaftsminister und heutigem Bundesjustizminister Heiko Maas per Sonderbetriebsplan genehmigt. Diese unrechtmäßige Flutung musste auf Grund einer Klage der Gemeinde Nalbach eingestellt werden. Ende 2017 wurde ein ordentliches Planfeststellungsverfahren in die Wege geleitet, wo sich Betroffene und Träger öffentlicher Belange über Weihnachten und Neujahr ihre Einwände einlegen konnten. Was ich bis heute vermisse, ist eine fachlich qualifizierte Stellungnahme der obersten Wasserbehörde. Stattdessen spielen Politiker und Behörden Vermittler zwischen der Ruhrkohle AG und betroffenen Bürgern, anstatt ihren Job zu machen. Wo sind die „hoch qualifizierten Mitarbeiter“ des Umweltministers oder des Wirtschaftsministeriums?­ Wie sieht das Prüfergebnis der zuständigen Behörde zur SUP-Pflicht aus? Angesichts der Dimension dieses Vorhabens hätte im Vorfeld des Verfahrens eine Strategische Umweltprüfung (SUP) nach UVPG §14 für alle Teilaspekte der Flutung gemacht werden müssen. Bisher habe ich nur vernommen, dass die Bergämter die Behördenarbeit von der RAG erledigen lassen. Diese wiederum beauftragt private Ingenieurbüros.

Wenn Politiker und Behörden ihren Pflichten nicht mehr nachkommen, wofür sie von den Bürgern fürstlich bezahlt werden, kann man unser Gemeinwesen offiziell abschaffen. Ich gebe zu – für Politiker, die einen lukrativen Nebenverdienst von der RAG erhalten, ist es sicher nicht einfach, abzuwägen, welche Interessen sie vertreten sollen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort