Warum ein Vertrag so wichtig ist

Saarbrücken · Darf der Chef einen Azubi seinen Dienstwagen putzen lassen? Vieles ist für Lehrlinge gesetzlich geregelt. Damit es während der Ausbildung nicht zu Ärger kommt, ist es nützlich, seine Rechte und Pflichten zu kennen.

Schule überstanden, Bewerbungsgespräche auch, Lehrstelle gefunden. Und plötzlich liegt ein weißer Papierbogen vor einem: der Ausbildungsvertrag. Wer seine Unterschrift darunter setzt, akzeptiert alles darin vereinbarte. Deshalb heißt es: gut durchlesen. Für angehende Azubis, die minderjährig sind, unterschreiben diesen Vertrag die Erziehungsberechtigten. Zur Übersicht fasst die SZ zusammen, was in dem Vertrag geregelt wird und welche Rechte und Pflichten Azubis haben:

Ausbildungsinhalt: Hierbei geht es darum, festzuhalten, welche Tätigkeiten ein Azubi während seiner Ausbildung erledigen soll und was er lernen muss, um das Ausbildungsziel zu erreichen, damit er später in dem gewünschten Beruf arbeiten kann. Vorsicht vor ausbildungsfremden Tätigkeiten, die nicht dem Ausbildungszweck dienen: Beauftragt der Chef einen Azubi, seinen Dienstwagen zu putzen, verstößt er gegen das Berufsausbildungsgesetz. Arbeitszeit: Wie lange ein Azubi arbeiten muss, ist gesetzlich vorgeschrieben. Am Tag darf die Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. In der Woche dürfen es nicht mehr als 48 Stunden sein - bei Minderjährigen nicht mehr als 40 Stunden. Minderjährige dürfen in der Regel nicht an Wochenenden und Feiertagen arbeiten. Fallen Überstunden an - die prinzipiell in einer Ausbildung nicht vorgesehen sind - müssen sie laut Berufsbildungsgesetz ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.

Probezeit: Die Probezeit dient zum Kennenlernen. Nach maximal vier Monaten muss diese Phase vorüber sein. Länger darf die Probezeit laut Gesetz nicht dauern. Eine Verlängerung ist möglich, wenn der Azubi viele Fehltage hat. Ausbildungsvergütung: Wie viel der Azubis für seine Arbeit erhält - und wann, muss festgehalten werden. In vielen Branchen ist die Entlohnung tariflich geregelt. Verletzt ein Azubi seine Ausbildungspflichten, hat der Ausbilder nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz das Recht, den Lohn zu kürzen. Urlaub: Mindestens 30 Tage Urlaub im Jahr gibt es für Jugendliche unter 16 Jahren, 27 Tage für unter 17-Jährige und 25 Tage für Azubis unter 18 Jahren. Erwachsene haben Anspruch auf mindestens 24 Tage. Der Urlaub gilt nur für die Arbeit im Betrieb, nicht für die Berufsschule.

Kündigung: I n der Probezeit kann ein Ausbildungsverhältnis schriftlich fristlos gekündigt werden - sowohl vom Ausbilder als auch vom Azubi. Will ein Lehrling nach der Probezeit die Ausbildung nicht fortsetzen, gilt eine Frist von vier Wochen . Ärztliche Untersuchung: Das Jugendarbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass sich minderjährige Jugendliche vor der Ausbildung von einem Arzt untersuchen lassen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Azubi der zukünftigen Beschäftigung auch standhalten kann.

Arbeitsmittel: Der Ausbilder muss dem Azubi kostenlos alle für die Arbeit nötigen Utensilien zur Verfügung stellen. Berichtsheft: Das Berichtsheft dient als Ausbildungsnachweis, in dem der Azubi festhält, was er im Betrieb lernt. Der Ausbilder kontrolliert dieses Heft. Es ist Pflicht, es zu führen.

Zeugnis: Jeder Azubi erhält ein Zeugnis, wenn er die Ausbildung abgeschlossen hat. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Sonstige Pflichten: Der Azubi ist dazu verpflichtet, Anweisungen des Ausbilders auszuführen, Arbeiten sorgfältig zu erledigen, die Hausordnung zu befolgen, an der Berufsschule teilzunehmen und Betriebsgeheimnisse für sich zu behalten.

Vorsicht: In einen Ausbildungsvertrag gehören keine Vereinbarungen, die den Azubi verpflichten, nach der Lehre weiter für den Ausbildungsbetrieb zu arbeiten, oder verbieten, bei der Konkurrenz zu beginnen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort