Warteschleifen künftig kostenlos

Berlin. Warteschleifen sollen in Zukunft kostenlos werden. Und auch der Wechsel zu einem neuen Anbieter wie die Mitnahme von Rufnummern und Umzüge sollen einem Gesetz zufolge einfacher werden. Hier die wichtigsten Änderungen: Warteschleifen: Die Wartezeit bei Hotlines muss vor einem Gespräch genauso wie eine erneute Warteschleife bei Weitervermittlung kostenlos sein

Berlin. Warteschleifen sollen in Zukunft kostenlos werden. Und auch der Wechsel zu einem neuen Anbieter wie die Mitnahme von Rufnummern und Umzüge sollen einem Gesetz zufolge einfacher werden. Hier die wichtigsten Änderungen:Warteschleifen: Die Wartezeit bei Hotlines muss vor einem Gespräch genauso wie eine erneute Warteschleife bei Weitervermittlung kostenlos sein. Dies gilt bei Anrufen vom Festnetz wie vom Handy. Betroffen sind alle Sonderrufnummern, die nach Dauer des Anrufs abgerechnet werden. Ausgenommen sind Nummern, die pauschal pro Anruf Geld kosten, zudem Hotlines mit einer Festnetz- oder einer Handynummer. Zudem müssen Kunden über ihre voraussichtliche Wartezeit und die Art der Abrechnung informiert werden. Verstößt eine Firma gegen die Regelungen, ist ein Bußgeld fällig. Für die Regelung gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr: Solange müssen zwar die ersten zwei Minuten Wartezeit kostenlos sein, danach dürfen die Unternehmen aber noch kassieren.

Anbieterwechsel: Wer zu einem anderen Telefonanbieter wechselt, darf maximal einen Kalendertag ohne Anschluss dastehen. Nimmt ein Verbraucher seine Rufnummer zum neuen Anbieter mit, darf diese ebenfalls höchstens einen Tag lang nicht erreichbar sein. Handykunden dürfen ihre Nummer künftig auch vor Ablauf ihres alten Vertrages zu einem neuen Anbieter mitnehmen.

Umzug: Bei Umzügen dürfen Telefonanbieter nicht, wie bislang oft üblich, die Mindestvertragslaufzeit neu beginnen lassen. Sie müssen den Anschluss in der neuen Wohnung stattdessen zu den alten Konditionen und mit der alten Laufzeit weiterführen. Ist der bisherige Anschluss am neuen Wohnort nicht verfügbar, erhalten Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten. Bislang waren sie hier auf die Kulanz der Anbieter angewiesen und mussten oft monatelang parallel zahlen.

Mindestvertragslaufzeit: Die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages darf maximal 24 Monate betragen. Zudem sind Anbieter dann verpflichtet, auch Verträge mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten anzubieten.

Kostenkontrolle: Wie schon jetzt bei Festnetz-Rechnungen können Kunden künftig auch bei Handyverträgen einzelnen Posten widersprechen, ohne dass dies zu einer Sperrung des Anschlusses führen darf. Handybesitzer können außerdem die Zahlungsfunktion ihres Telefons komplett sperren lassen. Auch sollen sie bestimmte Vorwahlen - wie etwa die teuren 0900-Nummern - komplett sperren lassen können. Detaillierte Fragen zur Rechnung müssen Unternehmen künftig per kostenloser Hotline beantworten.

Call-by-Call: Wenn Kunden einen Anbieter per Vor-Vorwahl wählen, ist künftig eine Preisansage vor dem Gespräch Pflicht. Verbraucherschützer hatten immer wieder Abzocke durch plötzliche Tarifwechsel zu viel höheren Preisen beklagt.

Internet: Anbieter schneller Internetanschlüsse müssen künftig nicht nur die selten erreichte Höchst-, sondern auch die Mindestgeschwindigkeit angeben. Die Bundesnetzagentur darf zudem überprüfen, ob die Anbieter ihre versprochene Geschwindigkeit einhalten.

Ortungsdienste: Wird die Position eines Handys per Ortungsdienst bestimmt, muss darüber künftig jedes Mal eine SMS informieren. Bislang war dies nur alle fünfmal notwendig. Zudem müssen Verbraucher der Nutzung eines Ortungsdienstes grundsätzlich schriftlich zustimmen. afp

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