Warten auf den nächsten Zug

Berlin/Saarbrücken · Am ersten Tag des bundesweiten Lokomotivführerstreiks bei der Bahn wurde vor allem von CDU-Politikern nach dem Instrument einer Zwangsschlichtung gerufen. Unser Korrespondent Werner Kolhoff sprach darüber mit dem Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing.

Das Saarland kommt beim längsten Bahnstreik der Geschichte vergleichsweise glimpflich weg. Die Fernverbindung Frankfurt-Paris sei von den Ausständen nicht betroffen, teile die Bahn mit. Zugausfälle gibt es vor allem zwischen Homburg und Kaiserslautern, ebenso auf der Strecke Mannheim-Trier über Saarbrücken. Über einen Notfahrplan gelinge es aber, rund zwei Drittel des Nahverkehrs und ein Drittel des Fernverkehrs am Laufen zu halten, teilte eine Sprecherin mit. Der fast einwöchige Arbeitskampf, der bis Sonntag dauern soll, ist der achte im Tarifkonflikt.

Heute wolle die Bahn einen "Vorschlag zur Befriedung der Lage" unterbreiten, kündigt Bahnchef Rüdiger Grube in der "Bild"-Zeitung an. "Der Tarifkonflikt darf nicht auf dem Rücken unserer Kunden und Mitarbeiter ausgetragen werden", sagte Grube.

Viele Menschen nahmen das Auto und gerieten vor allem in den Ballungsgebieten in sehr dichten Verkehr - weitaus dichter als an normalen Arbeitstagen. "Wer keine Alternative zum Auto hat, steht fast zwangsläufig im Stau", sagte eine Sprecherin des ADAC .

Die Wirtschaft befürchtet wegen der langen Streikdauer Millionenschäden. Allein die Bahn-Bilanz belastet jeder Streiktag mit zehn Millionen Euro. Die Kosten in dem aktuellen Bahnstreik könnten sich auf bis zu 750 Millionen Euro summieren, schätzt Konjunkturexperte Stefan Kipar von der Bayern-LB. Noch gefährlicher schätzen Ökonomen die langfristigen Folgen ein - der Ruf des Standorts Deutschland könnte Schaden nehmen. Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) befürchtet nach drei bis vier Tagen Streik Produktionsunterbrechungen, weil die Logistikketten unterbrochen sind. Besonders betroffen seien Branchen, deren Güter nicht so einfach auf Lastwagen oder Schiffe umgeladen werden können - also die Stahlindustrie, aber auch der Fahrzeugbau und die chemische Industrie.

Die Rufe, den seit Juli 2014 dauernden Konflikt mit Hilfe externer Hilfe endlich zu lösen, werden indes immer lauter. Mehrere Unionspolitiker forderten eine Zwangsschlichtung. Der GDL-Vorsitzende Claus Weselsky hatte am Montagabend erneut die von der Bahn vorgeschlagene Schlichtung abgelehnt. Es gehe um grundgesetzlich geschützte Rechte der GDL-Mitglieder, sagte er im ZDF . Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU ) zeigte sich offen für eine strengere Reglementierung bei den Verkehrsnetzen. Solche Einschränkungen bei der Mobilität dürften sich nicht ständig wiederholen, sagte er dem "Münchner Merkur". Wegen des GDL-Streiks wird jetzt die Einführung einer Zwangsschlichtung ins Spiel gebracht. Was halten Sie davon?

Thüsing: Es ist der achte Streik in der Auseinandersetzung zwischen Bahn und GDL , und die Öffentlichkeit ist, anders als bei anderen Unternehmen, massiv betroffen. Das führt zu der Frage, ob es nicht angemessenere Wege geben muss, um zu einer Tarifeinigung zu kommen, ohne die Kampfkraft der Gewerkschaften zu schwächen. Die freiwillige Schlichtung war da schon immer ein bewährtes Instrument. Wenn die Situation so verfahren ist wie jetzt, muss man auch über einen obligatorischen Schlichtungsversuch sprechen.

Den dann beide Seiten akzeptieren müssen?

Thüsing: Nein, aber es muss zumindest einmal der Versuch einer Schlichtung durchexerziert worden sein. Im aktuellen Fall kommt es ja nicht einmal dazu.

Ab wann soll denn die obligatorische Schlichtung greifen? Nach einem Jahr erfolglosen Verhandelns?

Thüsing: Sie sollte immer dann versucht werden, wenn eine Seite es will. Es muss zuvor verhandelt worden sein, das ist klar. Aber sie kann bereits vor dem ersten Streik angewendet werden. Immer mit dem Vorbehalt, dass das Ergebnis nicht bindend ist. Es gibt aber einen Anhaltspunkt, was ein neutraler Dritter als angemessene Lösung betrachtet, und trägt so zur Versachlichung bei. Für keine Seite ist das risikolos.

Wirft das nicht sofort verfassungsrechtliche Fragen auf, denn für die Zeit der Schlichtung wäre das Streikrecht der Gewerkschaften ausgesetzt?

Thüsing: Wer Regelungen zum Tarif- und Arbeitskampfrecht macht, muss verfassungsrechtlich immer vorsichtig vorgehen. Allerdings spricht der Schutz von Interessen Dritter, nämlich der indirekt von einem Streik Betroffenen, ganz nachdrücklich für eine solche Regelung. Auf sie muss der Gesetzgeber auch Rücksicht nehmen. Es gibt im Ausland zahlreiche Vorbilder für solche Regelungen.

Sollte die obligatorische Schlichtung noch quasi in letzter Minute in das Gesetz zur Tarifeinheit eingefügt werden, das im Juni endgültig im Bundestag verabschiedet werden soll?

Thüsing: Wenn nicht jetzt, wann dann? Der Gesetzgeber wird das Arbeitskampfrecht auf absehbare Zeit sonst nicht mehr regulieren.

Zum Thema:

HintergrundBahnreisende, die wegen der Streiks auf der Strecke bleiben, können sich Fahrkarte und Reservierung erstatten lassen. Darauf weist Verbraucherschutz-Minister Reinhold Jost hin. Auch bei Verspätungen besteht für die Betroffenen je nach Verspätungsdauer ein rechtlicher Anspruch auf Entschädigung, betont Jost. red

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