Wann die Bahn wegen Verspätungen Kunden Geld zurückerstatten muss

Berlin · . Wer mit der Bahn reist und über eine Stunde zu spät ankommt, kann dafür eine Entschädigung fordern.

Für Unpünktlichkeiten 2013 muss das Unternehmen die Rekordsumme von 40 Millionen Euro zahlen. Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät an, muss das verantwortliche Bahnunternehmen ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, bei zwei Stunden Verspätung 50 Prozent. Der Aufpreis für den ICE-Sprinter wird ab 30 Minuten Verspätung erstattet. Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort. Ist ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet, und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug über eine Stunde später an, erhält er eine Entschädigung. Wird eine Übernachtung nötig, muss die Bahngesellschaft die Kosten für ein Hotelzimmer tragen. Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof kann der Fahrgast einen anderen Zug nehmen - auch einen höherwertigen.

Besitzer von Streckenzeitkarten erhalten bei Verspätungen von einer Stunde eine pauschale Entschädigung. Bei Zeitkarten im Nahverkehr - auch bei Länder-Tickets und dem Schönes-Wochenende-Ticket - gibt es in der zweiten Klasse 1,50 Euro. Im Fernverkehr werden fünf Euro gezahlt. Grundsätzlich werden bei Zeitkarten maximal 25 Prozent des Fahrkartenwertes erstattet. Die Bahn zahlt Entschädigungen erst ab einer Bagatellgrenze von vier Euro. Bahn-Kunden mit Zeitkarten im Nahverkehr müssen mindestens drei Verspätungen von mindestens 60 Minuten einreichen. Zeichnet sich eine Verspätung von über 60 Minuten ab, kann der Reisende auch auf die Fahrt verzichten und den kompletten Fahrpreis zurückverlangen.

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