Juristische Spitzfindigkeiten Von Insekten und Schwenkern

Fragen, die die Menschheit bewegen - manchmal muss man sich ihnen stellen. So hatte ich gestern ein erhellendes Telefonat mit einem Freund. Er ist Jurist. Es ging um eine Wespe in einem Glas Riesling. Den Riesling hatte ich bestellt in einem Saarbrücker Wirtshaus.

Von kulinarischen Katastrophen
Foto: SZ/Robby Lorenz

Die Wirtin brachte ihn mir an den Tisch. Ich dankte sehr und vertiefte mich wieder in mein Nachrichtenmagazin. Als ich aufblickte, sah ich, dass der Wein Wellen schlug. Tatsächlich hatte es eine Wespe gewagt, im Alkohol zu baden. „Dreckvieh“ dachte ich, schaute ihr noch ein bisschen beim Zappeln zu und ging dann an die Theke. Mit der Bitte, mir doch einen neuen Riesling zu bringen. Weil ich mich ekelte vor dem geflügelten Eindringling. Naja, die Wirtin war nicht sehr erfreut, aber kulant. Sie fischte das Tier aus dem Glas, setzte es an die frische Luft und gab mir einen neuen Wein.

Hätte sie das tun müssen? Der Jurist teilte mir seine, wie er sagte „ungesicherte Meinung“ mit: Wenn  bei Übergabe des Getränks der Wein ein Insekt enthält, dann wäre es wohl angebracht, dass der Wirt/die Wirtin neu einschenkt. Plumpst das tolpatschige Tier am Tisch ins Glas, dann ist das Zahlen der Zeche das Problem des Gastes. Blöderweise konnte niemand sagen, wann sich die Wespe in den Rebensaft verirrte. Ansonsten sei das mit dem Gefühl des Ekelns eine Frage der persönlichen Toleranz. Die Fruchtfliege, die sich leider im Ersatzwein tummelte, habe ich dann auch selbst entfernt und das Glas geleert.

Apropos Toleranz: Weil ich befürchtete, der Sommer würde gehen ohne einen Schwenker gegessen zu haben, habe ich mir einen solchen am Sonntag dann noch gegönnt. Und was soll ich sagen: Es war ein Desaster: total vertrocknet, gänzlich verbrutzelt, zäh und sehnig. Das Fleisch ist quasi zwei Mal gestorben. So  fällt sie hinten runter, die „persönliche Toleranz“. Dann doch lieber wieder Besuch im Getränk.

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