Von Euro-Bonds bis Fiskalunion

Fiskalpakt: 25 der 27 Mitgliedstaaten haben sich bereits darauf verständigt, der staatlichen Überschuldung den Garaus zu machen. Bis 2018 wollen sie eine Schuldenbremse nach deutschem Vorbild in die eigene Verfassung aufnehmen - oder ihr zumindest Gesetzesrang einräumen. Die Neuverschuldung darf auch künftig die Drei-Prozent-Marke nicht überschreiten

Fiskalpakt: 25 der 27 Mitgliedstaaten haben sich bereits darauf verständigt, der staatlichen Überschuldung den Garaus zu machen. Bis 2018 wollen sie eine Schuldenbremse nach deutschem Vorbild in die eigene Verfassung aufnehmen - oder ihr zumindest Gesetzesrang einräumen. Die Neuverschuldung darf auch künftig die Drei-Prozent-Marke nicht überschreiten. Der öffentliche Schuldenstand wird auf 60 Prozent der Wirtschaftsleistung begrenzt. Neu ist, dass beide Kriterien gleich wichtig sind. Gleichzeitig verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, die Rahmendaten ihrer Budgets jeweils im Oktober der EU-Kommission vorzulegen und deren Empfehlungen zu beachten. Wer den Hinweisen aus Brüssel nicht folgt, muss mit Sanktionen bis hin zum Entzug von Stimmrechten in wichtigen Ministerräten rechnen. Diese Selbstdisziplin soll belohnt werden: Staaten, die den Fiskalpakt ratifiziert haben, dürfen im Notfall auch mit Unterstützung aus dem 500 Milliarden schweren Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) rechnen.Fiskalunion: Was haben andere Währungen, was der Euro nicht hat? Eine verantwortliche Regierung. Eigentlich sollte das europäische Geld immer ein Katalysator für eine schnellere Integration sein. Doch daraus wurde nichts, eine gemeinsame Konstitution scheiterte. Die Fiskalunion soll ein Übergangsmodell sein und den Fiskalpakt fortentwickeln. Der zentrale Gedanke besteht darin, dass die Mitgliedstaaten künftig nur noch über die Finanzmittel frei verfügen können, die durch ihre Einnahmen gedeckt sind. Neue Schulden wäre lediglich möglich, wenn die gemeinsame Verwaltung - damit ist der Rat der Finanzminister gemeint - dies erlauben würde. Wichtigster Einwand: Ein solches Bündnis würde die Übertragung weiterer Hoheitsrechte nach Brüssel nötig machen. In Deutschland ist das ohne Reform des Grundgesetzes nicht möglich.

Bankenunion: Urheber des Vorschlags ist EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso. Seine Idee beruht auf drei Säulen: Alle Banken sollen einer gemeinsamen, europäischen Aufsicht unterstellt werden. Alle Mitgliedstaaten garantieren zumindest für die privaten Einlagen ihrer Bürger. Und außerdem müssen die Institute nicht nur einen nationalen, sondern auch einen EU-weiten Rettungsfonds ins Leben rufen und vor allem mit Rücklagen füttern. Die Aussichten, dass daraus etwas wird, sind eher gering. Zwar gibt es für eine gemeinsame Aufsicht viel Zuspruch, alles andere aber wird strikt abgelehnt, weil es - so heißt es in Berlin - zu einer gemeinsamen Haftung durch die Hintertüre führen würde. Tatsächlich müssten beispielsweise die deutschen Sparer für die Einlagen der Kunden in allen anderen Ländern haften.

Euro-Bonds: Eine Währungsunion kann auch gemeinsame Staatsanleihen ausgeben - zu einem einheitlichen Zinssatz. Somit könnten die schwächeren Länder viele Milliarden an Zuschlägen einsparen, während andere - wie Deutschland - mit zusätzlichen Belastungen zu rechnen hätten, weil ihre Zinsen steigen würden. Anders formuliert: Die reichen Länder stehen für die Entschuldung der ärmeren ein. So weit die Theorie. In der Praxis kann die Bundesregierung nur Nein sagen, weil das Grundgesetz eine dauerhafte Haftung für die Schulden anderer nicht erlaubt. Ordnungspolitisch wären diese Papiere aber auch ein sehr zweifelhaftes Signal, weil mit Euro-Bonds die Staaten, die sich um solides Haushalten bemüht haben, für jene bestraft würden, die sich um eine Konsolidierung ihrer Budgets nie gekümmert haben.

Schuldentilgungsfonds: Eine europäische "Bad Bank" stellten sich die fünf Wirtschaftsweisen in Deutschland vor, als sie diese Fonds ins Gespräch brachten. Alle Mitgliedstaaten könnten ihre Schulden, die oberhalb der erlaubten 60 Prozent der Wirtschaftsleistung liegen, in einen solchen Fonds einbringen. Diese Altlasten müssten dann gemeinsam innerhalb der nächsten 25 Jahre beglichen werden. Der Charme dieser Idee besteht darin, dass alle Euro-Staaten von einem Tag auf den anderen einen wichtigen Teil ihrer Schulden los wären und auf den Finanzmärkten wieder mit Bestnoten Kapital beschaffen könnten. Das Problem: Die Bundesbank beklagte, dass "Haftung und Kontrolle erheblich aus der Balance geraten" dürften. Doch Deutschland wird aus einem ganz anderen Grund ablehnen müssen: Auch ein Schuldentilgungsfonds bedeutet eine gemeinsame Haftung für Altlasten. Und da führt mit der deutschen Verfassung nun einmal kein Weg hin.

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