Volle Rentenbesteuerung ab dem Jahr 2040

Grundsätzlich gilt: In der Rentenbesteuerung spielt der „Rentenfreibetrag“ eine wichtige Rolle. Er ist der Teil der Rente, der nicht zu versteuern ist.

Wie viel von der Rente versteuert wird, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.

Berechnung des Rentenfreibetrags

Für die Berechnung des "Rentenfreibetrags" wird die Jahresbruttorente zu Grunde gelegt. Ein Beispiel: Wenn Sie am 31. Dezember 2004 bereits Rentner waren, beträgt Ihr Freibetrag 50 Prozent der Jahresbruttorente 2005. Er ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn die Rente durch Rentenanpassungen weiter steigt.

Volle Rentenbesteuerung ab dem Jahr 2040

Schätzungsweise fast drei Viertel aller Rentnerhaushalte bleiben derzeit steuerfrei. Rentner, die ihr ganzes Arbeitsleben lang durchschnittliche Beiträge gezahlt und keine nennenswerten Nebeneinkünfte haben, werden voraussichtlich in den kommenden Jahren erstmals - zunächst geringfügige - Steuern auf ihre Rente zahlen müssen. Erst wenn Sie 2040 oder später in Rente gehen, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern.

Steuerlast kann sich

in der Rente ändern

Auch wenn Sie zu Rentenbeginn noch keine Steuern auf Ihre Rente zahlen, kann sich dies im Laufe des weiteren Rentenbezuges ändern. Der "Rentenfreibetrag" wird immer aus der vollen Jahresbruttorente ermittelt. Da die meisten Renten im ersten Jahr für weniger als zwölf Monate gezahlt werden, wird der endgültige "Rentenfreibetrag" erst aus der vollen Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahres ermittelt. Jahr für Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 liegt er somit bei 80 Prozent der Jahresbruttorente.

Danach erhöht er sich für Neurentner jeweils nur noch um einen Prozentpunkt. Alle Renten, die im Jahr 2040 oder später beginnen, sind dann zu 100 Prozent zu versteuern. Natürlich gibt es noch zahlreiche weitere Fragen zu diesem Thema: Zum Beispiel, ob und bis wann Sie eine Einkommenssteuererklärung abgeben müssen, oder ob das Finanzamt rückwirkend eine Abgabe verlangen kann. Fragen Sie rechtzeitig Ihren Steuerberater vor Ort. Er kennt die besten Tipps und Tricks für Ihre individuelle Rentensituation.

Weitere Infos:www.deutsche-rentenversicherung.de

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