Viele Vermieter verlangen "Persilschein"

Schleiden. Mietnomaden, die partout keine Miete zahlen, sind der Schrecken aller Vermieter. Viele Vermieter verlangen bei Neuvermietungen von Wohnungsinteressenten daher so genannte "Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen". Der Persilschein, ausgestellt vom vorherigen Vermieter, soll bestätigen, dass der Mieter immer brav seine Miete bezahlt hat

Schleiden. Mietnomaden, die partout keine Miete zahlen, sind der Schrecken aller Vermieter. Viele Vermieter verlangen bei Neuvermietungen von Wohnungsinteressenten daher so genannte "Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen". Der Persilschein, ausgestellt vom vorherigen Vermieter, soll bestätigen, dass der Mieter immer brav seine Miete bezahlt hat. Längst sei ohne die Bescheinigung kaum noch eine Wohnung zu bekommen, so die Erfahrung des Berliner Mietervereins. Auch der Deutsche Mieterbund berichtet, die Bescheinigung werde immer öfter gefordert. Für Mieter mit guter Zahlungsmoral mag es nur lästig sein, den Freischein zu beschaffen. "Für Mieter, die aber tatsächlich Mietschulden haben, stellt der Trend zum Schein eine unüberwindliche Hürde dar", berichtete bereits voriges Jahr das "Mieter-Magazin" der Berliner Mieterschützer. Beratungsstellen, die sich um Haftentlassene und Ex-Drogenabhängige kümmern, seien bereits dazu übergegangen, als Träger die Wohnungen selbst anzumieten und dann weiterzuvermieten. Andernfalls würde diese schwierige Klientel kaum eine Wohnung bekommen. Unter die Räder kommen durch die Persilschein-Praxis auch solvente Mieter, die sich lediglich gegen unzulässige Nebenkosten-Nachforderungen wehren oder zulässige Mietminderungen geltend gemacht haben. Ihnen kann der bisherige Vermieter es heimzahlen, indem er kein Papier ausstellt, auf der Bescheinigung unrechtmäßige Zahlungsausfälle suggeriert oder den Mieter als Querulanten erscheinen lässt. Solche Wohnungsbewerber werden dann von potenziellen Vermietern gerne von vornherein herausgefiltert. Streit um BescheinigungDer Bundesgerichtshof (BGH) hat misstrauischen Vermietern zuletzt indirekt Grenzen gesetzt. Mieter, so urteilte der BGH, haben keinen Anspruch darauf, dass ihr bisheriger Vermieter ihnen eine solche Bescheinigung ausstellt (Az. VIII ZR 238/08). Ein solches Papier könne die eigene Rechtsposition des alten Vermieters in Streitfällen verschlechtern. Denn sie kann auch als Quittung gedeutet werden, mit der er auf alle weiteren Ansprüche verzichtet. Zudem, so der BGH, enthielt in dem verhandelten Fall der Mietvertrag dazu keine Regelung. Eine Verpflichtung, die Bescheinigung auszustellen, bestehe auch nicht als mietvertragliche Nebenpflicht. In dem Fall hatte ein Vermieter im Raum Dresden ein solches Papier von Mietinteressenten verlangt. Deren Ex-Vermieterin hatte auf Verlangen zwar Quittungen über Mietzahlungen ausgestellt, jedoch keine über Nebenkostenzahlungen, da die Forderungen zum Teil umstritten waren und von den Mietern nicht ganz bezahlt worden waren. Aus Sicht des Mieterbundes ist mit dem BGH-Urteil der Praxis vieler Vermieter, derartige Bescheinigungen zu fordern, der Boden entzogen. Auch der Eigentümerverband Haus & Grund befürwortet das Urteil, denn eine Verpflichtung, das Papier auszustellen, führte nur zu Streit darüber, wann eine Bescheinigung zu erteilen sei. "Zudem könnten im Falle des Streits bei der Abwicklung des Mietverhältnisses fehlende Bescheinigungen zur Diskriminierung bei der Wohnungssuche führen", so Haus & Grund-Rechtsexperte Kai Warnecke. "Das wäre weder für Mieter noch für Vermieter befriedigend." Die Stiftung Warentest rät in der Dezember-Ausgabe ihrer Zeitschrift "test": "Verlangt der neue Vermieter den Schein, sollten Mieter ihn auf die ablehnende Rechtsprechung aufmerksam machen." Um ihre Bewerberposition zu verbessern, können Mietinteressenten auch einen anderen Weg einschlagen: Anhand von Kontoauszügen und des alten Mietvertrags sind sie imstande, pünktliche Mietzahlungen vollständig nachweisen.

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