Viele junge Erwerbslose rutschen in Hartz IV

Berlin · Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert höhere Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Denn bei jungen Arbeitslosen biete die Versicherung zu wenig Schutz.

Die Arbeitslosenversicherung bietet immer weniger jungen Erwerbslosen auch tatsächlich Schutz. Etwa jeder Fünfte von ihnen war im vergangenen Jahr nach dem Jobverlust sofort auf Hartz IV angewiesen. Das geht aus einer Untersuchung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hervor, die unserer Zeitung vorliegt.

Nach den Daten des DGB waren im vergangenen Jahr rund 577 000 Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren arbeitslos geworden. Davon bezogen 123 000 gleich die staatliche Grundsicherung. Dies entspricht einem Anteil von 21,3 Prozent. Zwar ist die Zahl der Jugendlichen, die nach einer Beschäftigung oder Ausbildung den Job verliert, in den letzten Jahren rückläufig. Aber der Anteil der Hartz-IV-Empfänger unter ihnen hat sich seit 2007 um 2,6 Prozent erhöht.

Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielschichtig. Nach der geltenden Rechtslage wird Arbeitslosengeld I gewährt, wenn der Betroffene innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen ist. Bei kürzeren Beschäftigungsverhältnissen erlischt der Anspruch. Möglich ist aber auch, dass das Arbeitslosengeld des Betroffenen unterhalb der Bedürftigkeitsschwelle liegt und deshalb mit Hartz IV aufgestockt werden muss.

Doch auch längst nicht jeder Arbeitslose , der dem System der Arbeitslosenversicherung I zugeordnet ist, bekommt der DGB-Untersuchung zufolge eine finanzielle Unterstützung. Das gilt zum Beispiel dann, wenn arbeitslose Jugendliche bei ihren Eltern wohnen und deren Einkommen so hoch liegt, dass Kinder kein Anrecht auf Hartz IV haben. Im März dieses Jahres gab es 41 000 junge Leute, die zwar arbeitslos waren, aber keine Hilfe aus öffentlichen Kassen erhielten. Das war etwa jeder Siebte der in jenem Monat registrierten jugendlichen Erwerbslosen.

Um die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung zu verbessern, schlägt der DGB vor, die Rahmenfrist von zwei Jahren, in der man mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt sein muss, auf drei Jahre zu verlängern. Eine solche Regelung gab es bereits bis Anfang 2006. Dann wurde sie im Zuge der Hartz-Gesetze abgeschafft. Mittelfristig, so der DGB-Arbeitsmarktexperte Willhelm Adamy, sei auch eine Mindestsicherung beim Arbeitslosengeld in Höhe der Hartz-IV-Sätze notwendig. Wer dann immer noch keine Unterstützung bekomme, müsse wenigstens eine verbesserte Arbeitsförderung erhalten, um wieder einen Job antreten zu können, erklärte Adamy.

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