Viele Änderungen für Bankkunden

Berlin. Viele Verbraucher bekommen derzeit Post von ihrer Bank oder Sparkasse, oder sie werden per Kontoauszug über Änderungen der Geschäftsbedingungen informiert. So ändern sich zum 2. November die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Geldinstitute. Die neuen Regeln basieren auf einer EU-Richtlinie zum Zahlungsverkehr (SEPA)

Berlin. Viele Verbraucher bekommen derzeit Post von ihrer Bank oder Sparkasse, oder sie werden per Kontoauszug über Änderungen der Geschäftsbedingungen informiert. So ändern sich zum 2. November die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Geldinstitute. Die neuen Regeln basieren auf einer EU-Richtlinie zum Zahlungsverkehr (SEPA). Sie sollen den Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlichen, und betreffen unter anderem Überweisungen, Lastschriften und die Haftung bei Missbrauch von Bankkarten und Online-Banking. Nachfolgend dokumentieren wir die wichtigsten Änderungen.Schnellere Überweisungen: Überweisungen im europäischen Binnenmarkt sollen künftig schneller beim Empfänger ankommen. Die bisher bereits für Zahlungen in Deutschland geltende Frist von drei Geschäftstagen bei Onlineüberweisungen und von vier Geschäftstagen bei schriftlicher Einreichung müssen die Banken nun bei Überweisungen im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum einhalten. Ab 2012 haben sie dann europaweit noch einen beziehungsweise zwei Geschäftstage Zeit. Kein Namensabgleich: Aufgrund der kürzeren Fristen führen die Banken künftig Überweisungen allein anhand der angegebenen Kontonummer und Bankleitzahl aus. Der bisherige Abgleich von Kontonummer und Empfängername entfällt. Beim Ausfüllen eines Überweisungsträgers sollten Verbraucher also noch genauer aufpassen, zumal künftig auch ein Widerruf der Überweisung nicht mehr möglich ist. Der Kunde kann das Geld nur noch beim falschen Empfänger zurückfordern.Kartenverlust: Bei Zahlungen mit der gestohlenen oder verlorenen Bankkarte eines Kunden muss dieser künftig bis zu 150 Euro des Schadens selbst tragen. Sparkassen, Genossenschaftsbanken und manche Privatbanken verzichten allerdings auf diese "verschuldensunabhängige Mithaftung" der Karteninhaber.Haftung: Der Selbstbehalt gilt auch beim Verlust der Transaktionsnummern (TAN) fürs Online-Banking. Ist der Kunde dabei grob fahrlässig mit der Karte oder TAN-Liste umgegangen, haftet er sogar auch für Schäden, die über einen Betrga von über 150 Euro hinausgehen.Lastschriften: Das Lastschriftverfahren wird künftig für Zahlungen innerhalb des gesamten Binnenmarkts möglich sein. So braucht etwa der Besitzer einer Ferienwohnung im Ausland für die Abbuchung von deren Stromkosten nicht mehr ein dortiges Konto. Genossenschaftsbanken und viele Privatbanken starten die neue SEPA-Lastschrift im November, andere Institute nutzen vorübergehend noch eine Übergangsfrist.Kredit per Karte: Künftig dürfen auch Kreditkarten-Unternehmen ihren Kunden Kredite mit insgesamt bis zu zwölf Monaten Laufzeit gewähren. Verbraucherschützer sehen darin ein Verschuldungsrisiko, da beispielsweise Beispiel Kunden mit mehreren Kreditkarten leicht den Überblick über ihre Verbindlichkeiten verlieren könnten. Bei den Zinssätzen für solche Kredite sollten Verbraucher demnach zudem genau hinsehen. afp

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