Essen Viel Glas erfordert auch viel Vorsicht

Essen · (wbü) Wer sich in einem Gebäude mit zahlreichen Glaselementen bewegt, sollte erhöhte Vorsicht walten lassen. Zu diesem Schluss kommen die Richter des Landgerichts Essen. Bei der  „Gestaltung eines Gebäudes mit zahlreichen Glaselementen“ kämen diese „nicht unerwartet“.

Die Teilnehmerin einer Tagung in einem entsprechend ausgestatteten Tagungshaus hatte Schadenersatzansprüche geltend gemacht, weil sie, abgelenkt durch andere Teilnehmer, vor eine Glaswand gelaufen war und sich verletzt hatte. Dem Veranstalter könne keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden, urteilten die Richter. (AZ: 18 O 270/14t2)

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