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Führerschein umtauschen – Fristen für den Führerschein-Zwangsumtausch

Die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 müssen ihre Führerscheine schon jetzt umtauschen. (Stand: 6. Juli 2022) Wer nach Ablauf der Fristen noch mit einem alten Führerschein fährt, muss mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Die Umtauschfrist für diese Jahrgänge endet am 19. Juli 2022. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nach der dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. Damit wird es sicher gestellt, dass alle in der EU befindlichen Führerscheine fälschungssicheres Muster erhalten. Der Antrag kann in den Bürgerbüros oder Führerscheinstelle gestellt werden. Der neue Führerschein wird von der Bundesdruckerei direkt nach Hause geschickt. Sollte gleichzeitig ein Internationaler Führerschein benötigt werden, geht dies ebenfalls online. Für den Umtausch werden der Personalausweis, der aktuelle Führerschein, ein biometrisches Lichtbild und eine Gebühr von rund 25 Euro benötigt. Inhaber von Kartenführerscheinen sind von diesen Fristen noch nicht betroffen.

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