Versteckte Kosten bei Bausparverträgen

Berlin. Mehr Menschen als je zuvor haben im vergangenen Jahr ihr Erspartes in Form von Bausparverträgen angelegt. Doch genau diese Verträge stehen jetzt in der Kritik, weil nach Abschluss hohe Gebühren anfallen

Berlin. Mehr Menschen als je zuvor haben im vergangenen Jahr ihr Erspartes in Form von Bausparverträgen angelegt. Doch genau diese Verträge stehen jetzt in der Kritik, weil nach Abschluss hohe Gebühren anfallen. "Wir wollen, dass die Verträge transparent gemacht und Kosten nicht versteckt werden", sagt Wolfgang Schuldzinski, Leiter der Abteilung für Recht- und Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Die Verbraucherschützer. haben geklagt. Ein erstes Urteil (Az: 6 O 341/07 Bm) fiel zwar zu Gunsten der Bausparkasse Schwäbisch Hall aus, aber die Verbraucherzentrale will den Fall bis zum Bundesgerichtshof durchfechten. "Es müssen die Effektivzinsen ausgewiesen werden. Nur so können Anleger vergleichen." Ansonsten hätte das System Bausparen einen wettbewerbswidrigen Vorteil gegenüber anderen Darlehensformen wie Annuitätenkredite, sagt Schuldzinski: "Bislang scheint die Finanzierung über die Bausparkasse günstiger, als sie in Wirklichkeit ist."Hilfe von der Politik?Wer einen Bausparvertrag abschließt, muss derzeit eine Gebühr zwischen einem und 1,6 Prozent der Sparsumme zahlen. Bei einer Bausparsumme von 25 000 Euro sind das 250 bis 400 Euro. Die 25 deutschen Bausparkassen haben mit dieser Gebühr 1,1 Milliarden Euro eingenommen. Sie sehen die Abschlussgebühr als Grundlage ihres Geschäftsmodells: Mit dem Abschluss des Bausparvertrages erwerbe der Bausparer die Option, ein Darlehen zu festgelegten Konditionen in Anspruch nehmen zu können. Daher liege die Abschlussgebühr im Interesse jedes Bausparers.Zu Beginn des Verfahrens hatten die Bausparkassen Unterstützung von Seiten der Politik bekommen. CDU, FDP und die oppositionelle SPD in Baden-Württemberg kündigten an, notfalls über den Bundesrat eine Änderung des Bausparkassen-Gesetzes zu erwirken, damit die deutschen Bausparkassen nicht rückwirkend mehrere Milliarden an die Sparer zurückzahlen müssen.Aufmerksam auf das Gebührenproblem wurden die Verbraucherschützer durch Äußerungen des früheren Richters am Bundesgerichtshof, Gerd Nobbe. Er hatte die Abschlussgebühren für Bausparverträge als unzulässig bezeichnet, weil der Vertragsabschluss und die Eröffnung eines Bausparkontos keine Dienstleistungen für den Kunden darstellten.Bausparern, die nicht gegen die Abschlussgebühr Einspruch erhoben haben, droht kein Nachteil. "Alle Bausparer, die schon seit Jahren einen Vertrag haben, können beruhigt die Hände in den Schoß legen.", erklärt Schuldzinski. Wer nicht gegen die Gebühr geklagt hat oder einen Musterbrief der Verbraucherzentrale an seine Bausparkasse geschickt hat, werde trotzdem von dem Ergebnis profitieren. Bis zu einem endgültigen Urteil könnten aber noch bis zu drei Jahre vergehen.

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